Direktwerbung ist eines der wichtigsten Instrumente für Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, die eigene Kundendatenbank das Herzstück des Unternehmens. Mit der neuen Datenschutznovelle hat der Gesetzgeber die Bedingungen für die Verarbeitung und Nutzung von Kundendaten verschärft. Demnach dürfen Kunden ohne ein so genanntes „Opt-in“ – der Kunde bestätigt schriftlich mit Unterschrift oder elektronisch, dass er von seinem Dienstleister Werbung erhalten möchte – nicht mehr beworben werden. Diese Regelung tritt zum 1.9.2012 endgültig in Kraft.
Da das Wiederbeschaffungsintervall einer Brille bei rund vier Jahren liegt, kann kein Augenoptiker davon ausgehen, dass er jeden Kunden bis dahin „sowieso“ noch einmal sieht. Wer also in Zukunft seine Kundendaten für Werbezwecke nutzen will, sollte jetzt in die Offensive gehen. Deshalb hat die IPRO GmbH die Werbeagentur 2do beauftragt, ein Kommunikationskonzept zu entwickeln, das Optiker und Hörgeräteakustiker dabei unterstützt, die Einwilligung ihrer Kunden rechtzeitig zu bekommen. Wer seinen Kunden einfach fragt, ob er künftig Werbung erhalten wolle, wird nicht auf große Begeisterung stoßen. Wer diese Frage jedoch mit konkretem Nutzen verbindet, wird mehr Zustimmung erhalten. Darum lautet die Botschaft: „Werde BesserKunde und sichere dir mit dem Opt-in exklusive Vorteile“. Um möglichst viele Kunden zu erreichen, stellen IPRO und 2do aufeinander abgestimmte Werbemittel zur Verfügung. Spezielle Angebote, „BesserKunden-Rabatte“ und Gutscheine sollen die Kunden begeistern. „Und ‚nebenher’ fördern solche Instrumente auch verkürzte Wiederbeschaffungsintervalle und höherwertige Verkäufe“, so 2do-Geschäftsführer Lutz Jurkat.
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