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Übergabe an Sohn oder Tochter

Nachfolgeregelung
Übergabe an Sohn oder Tochter

„Traditionell: Das Unternehmen bleibt in der Familie“, formuliert das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in einer Broschüre, die sich ausführlich mit dem Thema der Nachfolgereglung befasst. Im Folgenden wird kurz beschrieben, welche wichtigen Aspekte der Inhaber eines Fachgeschäftes für Augenoptik in Hinblick auf eine Übergabe vom Senior an den Junior (und natürlich auch an Dritte) zu beachten hat. Schwerpunkte: Zentrale Aspekte und Unternehmensbewertung. Gleichzeitig werden einige wichtige Ansprechstellen und die Unternehmensbörse von Change/Chance vorgestellt.

An den Junior über- geben, vom Senior übernehmen – Zentrale Aspekte
Auch wenn der Betrieb in der Familie bleibt, so sollte dies – ebenso wie bei der Übergabe an einen Dritten – bestimmten Regularien folgen, zentrale Fragen für die weitere Betriebsführung beantworten und die schriftliche Form wahren. Zu wichtigen Meilensteinen einer Übergabe gehören u.a.:

• Zu früh ist nie zu spät – „Kalkulieren Sie mindestens fünf Jahre für den gesamten Prozess der Unternehmensübergabe“ (Broschüre Unternehmensnachfolge – Die optimale Planung des BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit). Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Die vom BMWA im Januar 2004 in einer überarbeiteten Fassung her-ausgegebene Unterlage unterrichtet auf mehr als 90 Seiten über zentrale Fragen, die mit der Nachfolgeregelung zusammenhängen. Über das Internet (www.bmwi-softwarepaket.de, Wahl: Download Center, Broschüren) ist sie in fünf Minuten beschafft.
• Weiter wie bisher? – Der bisherige Firmeninhaber besitzt, auch wenn dies nicht in irgendwelchen Dokumenten und Plänen festgeschrieben ist, eine bestimmte Geschäftsausrichtung. Dem Nachfolger muss die Möglichkeit gegeben werden, diese zu überprüfen (neu-deutsch: Businessplan erstellen). Hierbei sind Fragen wie: Soll die ursprüngliche Geschäftsidee unverändert weitergeführt werden? Wie groß ist das Marktvolumen der zukünftigen Kunden? Was bietet die Konkurrenz? Welches Personal wird für eine veränderte Geschäftsausrichtung benötigt?, zu beantworten.
• Verträge ohne Ende – Ein gründlicher Blick in die bestehenden Verträge ist obligatorisch. Von der Rechtsform (GmbH, GbR udgl.) und Einzelheiten im Gesellschafts-/Gesellschaftervertrag über Miet- und Leasingverträge sowie Arbeitsverträge bis zu den verschiedenen Versicherungen. Und auch für die förmliche Übergabe sollten Senior und Junior einen Vertrag unterzeichnen.
• Das liebe Geld – Zwei Aspekte stehen im Vordergrund. Zum einen die Weiterführung des Betriebes. Zentrale Schlagworte sind Investitionen und Liquidität. Die andere Seite betrifft die Bezahlung des Unternehmens, also die Sicherung der Altersversorgung des Seniors. Geschieht dies in Form der vorweggenommenen Erbfolge bzw. Schenkung, so ist anzunehmen, dass der Senior zuvor Vorkehrungen für seine finanzielle Absicherung im Alter getroffen hat. Ist dies nicht der Fall, so wird auch bei der Familienübergabe ein Kaufpreis zu erstatten sein. Mögliche Formen? Etwa Einmalzahlung oder wiederkehrende Leistungen (beispielsweise als monatliche Rente). Immer ist in einem solchen Fall der Unternehmenswert zu ermitteln.
• Übergabe organisieren und durchführen – Für die verschiedenen Schritte der Übergabe sollten die Beteiligten einen Fahrplan festlegen, der z.B. genau fixiert, wann etwa der Junior allein und ausschließlich für das Personal zuständig ist. Last but not least, trotz aller Vorbereitungen gilt, dass eine Übergabe, die ohne Reibungen und Auseinandersetzungen abläuft, die Ausnahme ist. Also nicht beim ersten kräftigen Streit nervös werden.
Unternehmens- bewertung – Verfahren, Checklisten und Beispiele
Eine der wesentlichen Fragen, in der sich Senior und Junior einigen müssen, betrifft den Wert des Unternehmens. Dieser bestimmt den möglichen Kaufpreis des Betriebes bzw. die bei einer unentgeltlichen Übertragung/Schenkung (oder Erbschaft) anfallende Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Nötig ist immer eine Wertermittlung, die sich an Realitäten und nicht Wünschen orientiert. Nexxt (www.nexxt.org), eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Zusammenarbeit mit Partnern von Verbänden und Institutionen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe ins Leben gerufenen Initiative zur Unternehmensnachfolge, geht hierauf ausführlich ein.
Da es kein allgemein verbindliches Verfahren gibt, werden verschiedene Methoden vorgestellt. In der langjährigen Anwendung haben sich mehrere herauskristallisiert. Das Substanzwertverfahren beantwortet die Frage, wie teuer es wäre, das Unternehmen in seinem jetzigen Zustand neu zu errichten. Vereinfach formuliert: Es addiert die vorhandenen Vermögenswerte, zieht bestehende Schulden ab. Das Ertragswertverfahren blickt in die Zukunft. Es geht darum, künftige Erträge der Firma auf den heutigen Tag abzuzinsen. Sie ergeben den sogenannten Barwert, der zum Kaufpreis für die Firma werden kann. Sehr einfaches Beispiel: Jahresertrag/Zinsbetrag 48.000 Euro, Zins 8 Prozent (48.000 : 8 x 100) ergibt einen Ertragswert von 600.000 Euro. Nicht vergessen: Familiengerichte ziehen für die Berechnung des Unternehmenswertes und die Ermittlung von Zugewinnansprüchen häufig anteilmäßig Substanz- und Ertragswertverfahren heran.
Zur Vorbereitung einer Unternehmensbewertung kann der Augenoptiker auch ein so genanntes Due Diligence durchführen lassen. Due Diligence bedeutet, so nexxt, angemessene Sorgfalt bzw. der Sorgfalt entsprechend. Hierbei findet eine Bestandsaufnahme aller relevanten wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten des Hauses statt. Bei nexxt liegen zwei Checklisten für Due Diligence vor: Eine für den Einzelhandel, die andere für das Handwerk. Ihre Kombination liefert dem Augenoptiker wichtige Hinweise auf die zu beachtenden Aspekte. Konkret: Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse werden u.a. die Jahresabschlüsse mindestens der letzten drei Jahre benötigt.
Bei den sozial- und steuerrechtlichen Verhältnissen ist beispielsweise an Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) zu denken. Gleichfalls sind Aspekte wie die Altersstruktur des Anlagevermögens, die Umschlagshäufigkeit des Warenbestandes oder die Struktur des Fremdkapitals in Hinblick auf Fristigkeit und Kapitaldienst zu berücksichtigen.
„Sie wollen Ihr Unternehmen verkaufen, verpachten …, dann benötigen Sie eine Vorstellung über den Wert des betreffenden Unternehmens“, heißt es im Merkblatt Unternehmensbewertung, das die IHK zu Dillenburg (www.ihk-dillenburg.de, Wahl: Starthilfe und Unternehmensförderung, Existenzgründung, Merkblätter zum Downloaden) und Wetzlar ausgearbeitet haben.
Es befasst sich mit Ertrags- und Substanzwertverfahren und der aus beiden gebildeten Mittelwertmethode. Verständliche Beispiele erläutern, wie etwa der Ertragswert zu ermitteln ist, oder welche Ergebniskorrekturen angebracht seien können.
„Kennen Sie den Marktwert Ihres Unternehmens? Hier bekommen Sie Unterstützung bei der Berechnung“, formuliert die IHK Darmstadt (www.darmstadt.ihk24.de, Wahl: Unternehmensförderung und Starthilfe, Unternehmensnachfolge). Auch hier werden dem Augenoptiker an Beispielen Ertrags- und Substanzwertverfahren vorgestellt.
Nützlich: Die Zusammenfassung des Vortrages Vermögens- und Unternehmensnachfolge, der von einem Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Kammer gehalten wurde. Auf mehr als sechzig anschaulichen Folien wird auf Themen wie steuergünstige Gestaltung bei der vorweggenommenen Erbfolge oder Kettenschenkung eingegangen. Natürlich mit gut nachvollziehbaren Zahlenbeispielen. Ein Fazit des Referenten: „Die vorweggenommene Erbfolge ist aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht regelmäßig die günstigste Gestaltung im Vergleich zur gesetzlichen Erbfolge und der testamentarischen Regelung.“
Gebündelt informieren – Ansprechstellen
Nexxt (www.nexxt.org) befasst sich unter Themen und Texte u.a. mit den Aspekten Übernahme, Übergabe, Übertragungsformen, Unternehmenswert, Finanzierung, Recht und Steuern. Der Veranstaltungskalender listet Hinweise auf Seminare und Kongresse auf. Unter Planungshilfen findet der Augenoptiker auch einen online Nachfolgeplaner. Mehr als ausreichende Informationen für den Einstieg.
Change/Chance (www.change-online.de) ist eine bundesweit agierende Gemeinschaftsinitiative, die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, der Deutschen Ausgleichsbank sowie Volks- und Raiffeisenbanken 1999 ins Leben gerufen wurde. Sie unterstützt den Generationswechsel innerhalb kleiner und mittlerer Unternehmen. Fachinfos zu allen relevanten Themen (von der Planung bis zur Finanzierung), Hinweise auf Seminare bzw. Links sind vorhanden.
Und schließlich ist an die in fast jedem Bundesland bestehenden Gründerzentren zu erinnern. In Hannover hat die IHK ein Gründerportal (www.hannover.ihk. de/gruender.htm) ins Leben gerufen. Das Spektrum reicht vom Konzept über die Finanzierung bis zu den Steuern. Natürlich ebenso ein Schwerpunkt zur Nachfolge. NewCome.de (www. newcome.de) lautet der Name des entsprechenden Portals in Baden-Württemberg. Immer nützlich: Merkblätter bzw. Broschüren (Zum richtigen Zeitpunkt den richtigen Nachfolger ins Spiel bringen, Studie der Landeskreditbank Baden-Württemberg) zum Download. Sie helfen auf den ersten Schritten der eigenen Übergabe.
Unternehmensbörse von Change/Chance
Change/Chance hat eine online-Unternehmensbörse aufgebaut. Sie hilft, wenn in der Familie kein Nachfolger zu finden ist. Der Inserent legt fest, welche Informationen sein Gesprächspartner erhält. Genannt werden u.a. Quelle (etwa: Handwerkskammer Düsseldorf), Anzeigedatum, der Titel (z.B.: Augenoptikfachgeschäft im Kreis Segeberg aus Altersgründen abzugeben) und eine Kurzbeschreibung, der so genannte Text (wie: Augenoptiker-Fachgeschäft im Kreis Warendorf, modern eingerichtet, günstige 1a-Innenstadtlage, seit 40 Jahren eingeführter Meisterbetrieb, zu verpachten oder inkl. der Ladenetage, Keller und Garage zu verkaufen. Baujahr 1999). In Abhängigkeit von den vom Inserierenden bereitgestellten Informationen sind teilweise auch Umsatz- und Personalklasse genannt.
Ebenso gibt es den Hinweis auf die verantwortliche Kontaktstelle und den zuständigen Mitarbeiter. Zumeist liegt dessen E-Mail-Adresse vor. Umgehend kann der Interessierte Kontakt aufnehmen und weitere Informationen einholen. Vertraulichkeit bleibt natürlich gewahrt. Informationen, die über den publizierten Inseratinhalt hinausgehen, sind ausschließlich über die regionale Kontaktstelle erhältlich. Und schließlich gilt, dass die Entscheidung, ob es zu einem Kontaktgespräch kommt, nur der Inserent trifft.
Die immer wieder berechtigte Frage: Was nützt das eigentlich in der Praxis?, beantwortet Change/Chance mit Zahlen. Als der Auftritt 1999 ans Netz ging, besuchten ihn monatlich ca. 9.000, zwei Jahre später pro Monat rund 25.000, und im letzten Jahr lag die Zahl jeweils bei etwa 42.000, also gut 1.400 pro Tag. Zu den Erfolgen heißt es für 2003 schlicht: „Mehr als 1.300 Unternehmen konnten über die Change-Unternehmensbörse an einen Nachfolger vermittelt werden.“
Resümee
„Der Generationswechsel in einem Unternehmen ist für alle Beteiligten ein markanter Lebenseinschnitt. Zwar wünschen sich alle einen harmonischen Wechsel. Aber angesichts der unterschiedlichen Interessen treten in der Zeit des Unternehmensübergangs erfahrungsgemäß immer wieder Konflikte auf. Darauf sollten sich alle Beteiligten vorbereiten“, so das BMWA. Von Senior und Junior bzw. Übergeber und Nachfolger nicht zu vergessen.
Dr. D. Maass
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