Startseite » News » Branche & Köpfe »

ZVA mahnt Tchibo ab

Branche & Köpfe
ZVA mahnt Tchibo ab

Der Zentralverband der Augenoptiker hat Tchibo und dessen Kooperationspartner 4Care GmbH (www.lensbest.de) wegen des ab Januar 2013 geplanten Verkaufs von Gleitsichtbrillen abgemahnt. Der Kaffeeröster kündigte diese Onlineaktion Ende November in einer Pressemitteilung unter der Überschrift an: „Nicht länger eine Frage des Preises: Hochwertige Gleitsichtbrillen mit Qualitätsgläsern bei Tchibo“. „Dieser von Tchibo behauptete Anspruch ist in keiner Weise mit der tatsächlichen Qualität der angekündigten Gleitsichtbrillen vereinbar“, erklärt Thomas Truckenbrod, Präsident des ZVA. So hat unlängst auch das Landgericht Kiel in einem rechtskräftigen Urteil vom 30.10.2012 dem Kooperationspartner 4Care GmbH bescheinigt, dessen Brillen könnten Kopfschmerzen, Unwohlsein oder Schwindel zur Folge haben.

Aktuelles Heft


ao-info-Service

Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der ao-info-Service? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:













Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum ao-info-Service freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des ao-info-Service.
AGB
datenschutz-online@konradin.de