Fachlicher Austausch und Weiterbildung sowie die Sicherung von Qualitätsstandards in der Augenoptik waren die Schwerpunkte beim ZVA-Sachverständigenseminar in Frankfurt. Unter Vorsitz von ZVA-Vizepräsident Bernhard Kleikamp tagten am 9. November rund 40 Teilnehmer, um über Sachverständigen-Standards im Augenoptikerhandwerk zu diskutieren.
Einen Überblick über die derzeitige Situation des Augenoptikerhandwerks gab ZVA-Vizepräsident Bernhard Kleikamp. Nach einem Erfahrungsaustausch der Sachverständigen gab es den Hinweis, den jeweiligen Stundensatz für die augenoptische gutachterliche Tätigkeit vor Gericht mit demselben abzuklären. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) habe für derlei Tätigkeit zwar einen Honorarsatz vorgegeben, dieser sei jedoch für die jeweiligen Gerichte nicht bindend.
Weitere Inhalte waren Referate über die Arbeit der Normungsausschüsse und die Probleme einheitlicher Normierung im internationalen Bereich der CE- und ISO-Norm.
Anhand eines konkreten Falles wurde die gerichtliche Gutachtertätigkeit vorgestellt. Wichtig dabei sei die genaue und objektive Bearbeitung, um sich nicht dem Vorwurf der Subjektivität seitens der streitenden Parteien auszusetzen. Ein Programm zur Berechnung von Brillentoleranzen bei Gleitsichtbrillen und die Zeitwertermittlung von Brillen im Schadensfall wurden ebenfalls vorgestellt.
Einigkeit unter den Teilnehmern herrschte dahingehend, dass der erreichte hohe Qualitätsstandard der ZVA-Sachverständigen auch bei Ernennung neuer Sachverständigen zugrunde gelegt werden soll.
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