Man kommt am Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes (HHVG) als augenoptische Fachzeitschrift nicht vorbei. Denn der Gesetzgeber wählte für dessen neue Version den Wortlaut: „Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie […] einen verordneten Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien
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