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Korrektionsschutzbrille: pro Augenschutz, contra Fehlsichtigkeit

Arbeitsschutz
Korrektionsschutzbrille: pro Augenschutz, contra Fehlsichtigkeit

Die Sehorgane vieler Beschäftigter sind zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Metallsplitter und Holzspäne, Spritzer von Säuren oder anderen Chemikalien – die Liste der möglichen Ursachen für Verletzungen der Sehorgane ist lang. Bei einem Arbeitsunfall können Fremdkörper oder aggressive Substanzen die Hornhaut verletzen, langfristig schwere Schädigungen oder sogar den Verlust des Augenlichts nach sich ziehen. Ein zuverlässiger Schutz ist hier unumgänglich – auch für Beschäftigte, die unter einer Fehlsichtigkeit leiden. Dabei sind Lösungen gefragt, die die individuellen Bedürfnisse berücksichtigen und zugleich verlässliche Schutzmechanismen bieten. Hier kommt die Korrektionsschutzbrille ins Spiel: Als Teil der sogenannten PSA (Persönlichen Schutzausrüstung) verhilft sie dem Angestellten zu voller Sehkraft und bewahrt seine Augen gleichzeitig vor den verschiedenen Unwägbarkeiten des Arbeitsalltags. So kann ihr Träger sicher und ohne Einbußen seine Tätigkeit verrichten – für Augenoptiker ist die Anpassung der Schutzbrillen ein Markt mit viel Potential.

Die Berufsgenossenschaftliche Regelung (BGR) 192 definiert Korrektionsschutzbrillen als „Schutzbrillen – in der Regel Gestellbrillen – die mit Sicherheitsscheiben mit optisch korrigierender Wirkung ausgestattet sind“. In der BGR findet sich auch die Begründung für das Erfordernis dieser Schutzmaßnahme: „Handelsübliche Korrektionsbrillen haben keine Schutzwirkung.

Augenschutz muss zur Verfügung gestellt werden
Deshalb muss der Unternehmer auch fehlsichtigen Versicherten geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen.“ Hier wird auch die Kostenübernahme geregelt: „Nach §2 der PSA-Benutzerordnung muss der Unternehmer den Versicherten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdung nicht anders verhindert beziehungsweise gemindert werden kann.“
Hersteller Polycore Optical kennt diese Hintergründe und hat den Bedarf erkannt – mit besonders passgenauen Arbeitsschutzbrillen und praxisorientierten Neuentwicklungen setzt das Berliner Unternehmen, das auf eine lange Tradition in der Gläser- und Brillenproduktion zurückblickt, auf einen neuen Markt. „Der Beschäftigte kann seine Arbeit nur dann gut und effizient ausführen, wenn er alles richtig sieht und seine Augen zugleich in Sicherheit weiß“, erklärt Marc Dittmar, Augenoptikermeister und Spezialist für Arbeitssicherheit beim Berliner Brillenexperten. Er ist verantwortlich für den Bereich Arbeitsschutzbrillen, den das Unternehmen eigens eingerichtet hat. Herz der Abteilung ist die Entwicklung hochwertiger Spezialgläser für die unterschiedlichsten Arbeitsfelder. „Von Kunststoff über gehärtetes Mineralglas bis hin zu Polycarbonat haben wir Arbeitsschutzgläser in verschiedenen Materialvariationen im Sortiment. Das ist wichtig, weil unterschiedliche Umfelder auch unterschiedliche Gläser erfordern – ob die primäre Verletzungsgefahr etwa von glühenden Funken oder aggressiven Flüssigkeiten ausgeht, ist da eine zentrale Frage“, so der Fachmann von Polycore Optical.
Schutz streng nach Norm
Für einen zuverlässigen und auch von den Berufsgenossenschaften anerkannten Schutz ist die Zertifizierung der Korrektionsschutzbrille nach DIN EN 166 entscheidend. Sie regelt die Beschaffenheit des persönlichen Augenschutzes am Arbeitsplatz, wie Marc Dittmar weiß: „Dies gilt für die Fassung übrigens ebenso wie für die individuell angepassten Korrektionsgläser.“ Nur, wenn sowohl die Fassung als auch die Gläser – und zwar per Lasergravur in beiden Sichtscheiben – normgerecht gekennzeichnet sind, handelt es sich um eine Korrektionsschutzbrille, die den Vorgaben der Berufsgenossenschaften entspricht und bei einem Unfall auch als zertifizierte PSA anerkannt wird. „Setzt der Augenoptiker hingegen nichtzertifizierte Gläser ein, ist die Haftungsfrage im Falle einer Verletzung nicht eindeutig geklärt“, warnt der Experte.
Schutzstufen
Dabei gelten für die unterschiedlichen Einsatzbereiche einzelne Schutzstufen – schließlich muss der Augenschutz bei aggressiven Chemikalien anders aussehen als bei sogenannten Strahlungsquellen, die die Netzhaut schädigen können, oder bei Funkenflug. Das stellt besondere Anforderungen an Gläser und Gestell, denn bei beiden Komponenten gelten die im Arbeitsschutz strengen Auflagen durch Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften, und die gehen über die Vorgaben des Medizinproduktgesetzes hinaus.
Keine Alternativen
Wirkliche Alternativen zur Korrektionsschutzbrille gibt es nicht– das ist in der BGR 192 sogar festgeschrieben: „Für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten können z.B. Korb-, Überbrillen oder Visiere getragen werden. Kombinationen mit Korb- oder Überbrillen neigen allerdings zum Beschlagen, können dadurch zu zusätzlichen Gefährdungen führen und werden erfahrungsgemäß oft abgelehnt. Außerdem verursachen derartige Kombinationen oft Doppelbilder oder Spiegelungen.“ Langfristig gibt es für den zuverlässigen Schutz der Sehorgane bei fehlsichtigen Beschäftigter nur eine Lösung – eine gut angepasste Korrektionsschutzbrille. Der individuelle Augenschutz muss möglichst stimmig auf die Gegebenheiten vor Ort, am Arbeitsplatz, zugeschnitten sein. Bei Polycore setzt man dabei unter anderem auf hohen Tragekomfort und Passgenauigkeit. „Für die Akzeptanz der Brillen ist das ein ganz entscheidender Faktor“, so Dittmar.
Sicherheit für die Sehorgane
Damit die Korrektionsschutzbrille auch wirklich getragen wird, muss sie genau auf die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Beschäftigten zugeschnitten sein: Eine perfekt sitzende Fassung ist hier ebenso gefragt wie die richtigen Gläser. Fachmann Dittmar erklärt: „Es ist zum Beispiel wichtig, dass die passenden Gläser für die jeweilige Tätigkeit und das individuelle Arbeitsumfeld zum Einsatz kommen.“
Die Gläser müssen exakt auf die optischen Parameter abgestimmt werden – das gilt auch für Gleitsichtgläser, so Dittmar: „Beschäftigte, die in ihrer Freizeit eine Gleitsichtbrille tragen, brauchen diese selbstverständlich auch am Arbeitsplatz.“ Ansonsten lassen sich große Beeinträchtigungen der Sehkraft und somit auch der Arbeitsleistung kaum vermeiden, weil die ständige Umstellung zu groß ist: „Zu Beginn und Ende des Arbeitstages müssten sich die Augen bei qualitativen Differenzen ständig umgewöhnen. Das kann dann zu starken Kopfschmerzen führen – und damit sowohl die Arbeits- als auch die Lebensqualität deutlich mindern.“
Augenoptiker gefragt
Hier braucht es die fachmännische Arbeit des Augenoptikers, der die Finessen des Handwerks kennt und für seinen Kunden und dessen Arbeitsalltag das richtige Glas findet. Er passt auch die Fassung auf die individuellen Bedürfnisse des Arbeitnehmers an: Nichts soll drücken oder gar schmerzen. „Nur der ausgebildete Brillenspezialist kann hier dafür sorgen, dass die Korrektionsschutzbrille wirklich perfekt sitzt“, sagt Marc Dittmar. „Denn wenn irgendetwas zwickt oder stört, dann wird der Beschäftigte die Brille nicht tragen – dann gibt es weder die Korrektionswirkung noch den hinreichenden Augenschutz.“ Ein hoher Tragekomfort ist gefragt – in jeder Hinsicht. Dittmar: „Um bei aller Sicherheit einen hohen Tragekomfort zu bieten, legen wir bei Polycore Optical zum Beispiel großen Wert auf den Dialog mit Sicherheitsbeauftragten und Augenoptikern, um nah an den Kunden und den unterschiedlichen Branchen dran zu sein. So können wir passgenaue Lösungen für die unterschiedlichen Anforderungen anbieten.“ Wie beispielsweise die ersten zertifizierten Sonnenschutzgläser für Korrektionsschutzbrillen, die Polycore Optical auf der diesjährigen Arbeitsschutzleitmesse A+A in Düsseldorf vorstellt.
Von Einstärken- über Bifokal- bis hin zu Gleitsichtgläsern ist heute für jeden Beschäftigten die passende Schutzbrille verfügbar. Für den Optiker bietet sich damit die Chance, seinen Kunden auch bei der wichtigen Arbeitsausrüstung als verlässliche Partner zur Seite stehen – und damit die Möglichkeit, sich einen ganz neuen Markt zu erschließen und gut für die Zukunft aufzustellen.
Michael Podschadel
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