Startseite » News » Branche & Köpfe »

„Schlag ins Gesicht“

Branche & Köpfe
„Schlag ins Gesicht“

Augenoptiker- und Optometristenverband NRW (AOV NRW): „Die Bettensteuerausweitung, die die Stadt Dortmund mit Geltung ab dem 1. April 2023 beschlossen hat, ist ein Schlag ins Gesicht für alle ausbildenden Betriebe.“

Die überbetriebliche Ausbildung ist Teil der betrieblichen Ausbildung im Augenoptikerhandwerk. In NRW ist der Augenoptiker- und Optometristenverband NRW (AOV NRW) Träger zweier Ausbildungsstandorte. Im Bildungszentrum in Dortmund durchlaufen etwa 800 bis 900 Teilnehmer in ein- bis zweiwöchigen Lehrgängen die überbetriebliche Ausbildung. Dies ergibt 1100 Teilnehmerwochen, in denen gut 60 Prozent der Teilnehmer in verschiedenen Unterkunftshäusern in Dortmund übernachten. Sämtliche Kosten auch für die Unterbringung werden nach Abzug von Fördergeldern von den Ausbildungsbetrieben getragen.

Die Stadt Dortmund hat beschlossen, ab dem 1. April 2023 die Bettensteuer zu erweitern. Unter die beruflich veranlassten Übernachtungen, die nun auch besteuert werden, fallen auch die Teilnehmer der überbetrieblichen Ausbildungen.

„Während also beispielsweise Studenten entlastet werden, wird eine Ausbildung durch eine weitere finanzielle Belastung erneut unattraktiver und schwerer zu stemmen. Das ist eine Frechheit“, so Thomas Heimbach, Vorsitzender des AOV NRW. „Es steht zu befürchten, dass sich eine Steigerung der Kosten durch diese Bettensteuer negativ auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen auswirkt.“ Besonders gravierend sieht der Verband die Dortmunder Entscheidung vor dem Hintergrund der bekannten Fachkräftekrise: „Jeder Betrieb, der sich entschließt auszubilden, leistet einen ungemein wichtigen Beitrag, um der Fachkräftekrise entgegenzuwirken. Die Coronakrise hat die Branche mit weiterhin sehr guten Ausbildungszahlen überstanden, aber jede Belastung spüren unsere Betriebe deutlich. Von Bund und Ländern werden Pläne geschmiedet, dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, Ausbildungsberufe attraktiver zu machen, Anreize für Betriebe zu schaffen, auszubilden – das begrüßen wir ausdrücklich! Seit 2021 hat das Land NRW die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung erhöht, um die Betriebe zu entlasten. Die Ausweitung der Bettensteuer auch auf in der Berufsausbildung befindliche Personen passt so gar nicht in die Zeit und lässt die Entlastungsbemühungen an anderen Stellen obsolet erscheinen.“

Aktuelles Heft


ao-info-Service

Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der ao-info-Service? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:













Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum ao-info-Service freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des ao-info-Service.
AGB
datenschutz-online@konradin.de