Neu strukturiert, modernisiert und erweitert werden augenoptische Tätigkeiten in einer komplett überarbeiteten Meisterprüfungsverordnung. Die Verordnung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt ab dem 1. Januar 2006 verbindlich in Kraft. Schwerpunkt der neuen Meisterprüfung sind die Brillenglasbestimmung und die Kontaktlinsen-Anpassung als Prüfungsprojekt.
Mit der aktuellen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt hat der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) ein langjähriges Projekt realisiert, das die alte Meisterprüfungs- und Berufsbildverordnung komplett überarbeitet, erweitert und neu strukturiert hat.
Die Verordnung trägt mit dem neuen Meisterprüfungsprojekt, das sich eng an die Lösung eines Kundenproblem orientiert, einer zeitgemäßen und modernen Augenoptik und deren Begrifflichkeit Rechnung. So sind aktuelle Bezüge, wie sie im ECOO-Europadiplom definiert sind, sowie das augenoptische Screening Bestandteile der neuen Verordnung.
Sowohl Brillenglasbestimmung als auch Kontaktlinsen-Anpassung sind Schwerpunkte der neuen Verordnung. Bereits seit 1993 bestanden Pläne des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA), eine modernisierte Neufassung der Verordnung auf den Weg zu bringen. Das alte Prüfungsverfahren kann auf Antrag noch für eine Übergangsfrist gewählt werden. In bundesweiten Schulungen wird der ZVA die Dozenten der Fachschulen und die Mitglieder der Meisterprüfungsausschüsse mit den neuen Bedingungen vertraut machen und diese erläutern.
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