Zum 1.1.2017 müssen alle Kassensysteme in der Augenoptik und der Hörakustik GDPdU-konform sein. Nach den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) sind dann alle kassenrelevanten Daten nach fest definierten Kriterien den Finanzbehörden elektronisch bereitzustellen. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafzahlungen.
Die Finanzbehörden verlangen auf Grundlage der GDPdU, dass alle kassenrelevanten Daten für die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren jederzeit verfügbar, unveränderbar, lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Zwar läuft bis 31.12.2016 noch eine Übergangsfrist, aber schon heute bemerkt Robert Gaulke, Geschäftsführer Euronet Software AG, ein spürbar verschärftes Vorgehen der Betriebsprüfer: „Wir sind regelmäßig mit Augenoptikern und Hörgeräteakustikern konfrontiert, bei denen die Betriebsprüfer GDPdU-konformen Zugriff auf die Daten mit Nachdruck verlangen.“
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