Mit einem Normenkontrollverfahren versucht der Berufsverband der Augenärzte (BVA) die vom ZVA bei der Handwerkskammer Dresden initiierte Fortbildungsprüfung für Augenoptiker zum Optometristen (HWK) zu stoppen. Er hat einen entsprechenden Antrag am 23. November 2010 beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen eingelegt.
Die Augenärzte sind der Auffassung, Augenoptiker würden im Rahmen der Optometristen-Fortbildung in heilkundlichen Tätigkeiten unterrichtet werden. Die Augenärzte stören sich konkret an den Ausbildungsinhalten „Ophthalmoskopie“ und „Inspektion des vorderen Augenabschnitts“. Dies seien Tätigkeiten, die nur ein Augenarzt ausüben dürfe. Völlig unverständlich ist, dass die Augenärzte den Augenoptikern nun auch verbieten wollen, den vorderen Augenabschnitt zu inspizieren. Nicht nachzuvollziehen sei, dass Augenärzte auch hinsichtlich dieser Tätigkeit eine Gesundheitsgefährdung für die Kunden sehen.
Auf Grund der wenig überzeugenden Argumentation der Augenärzte zeigt sich der ZVA zuversichtlich bezüglich des Verfahrensausgangs. Die Handwerkskammer Dresden wird vom ZVA für das Verfahren vor dem OVG Bautzen voll unterstützt.
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