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Von existentieller Bedeutung

Versicherungsschutz
Von existentieller Bedeutung

Zugegeben: Der Beruf des Augenoptikers ist weniger lebensbedrohlich als der eines Rennfahrers. Und doch sind auch Augenoptiker Risiken ausgesetzt: Elementarschäden an Geschäftsräumen; Kundenbrillen, die versehentlich zu Bruch gehen; eine durch Einbruch zerstörte Verglasung oder Betriebseinrichtung zum Beispiel. Und wenn der Betrieb still steht? Wer kommt für die Miete oder die Gehälter Ihrer Angestellten auf? Die finanziellen Folgen solcher Schäden können existenzbedrohend sein. Doch werden Szenarien dieser Art gerne aus den Gedanken verbannt. Aber sie kommen vor.

Für Selbstständige gilt das Gleiche wie für Privatpersonen: Eine Haftpflichtversicherung ist das A und O. Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung springt bei Schäden ein, die Dritte durch selbstständige Augenoptiker oder deren Mitarbeiter erleiden. Gerade wenn es um Personenschäden oder Schäden an gemieteten Geschäftsräumen geht, ist auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Ausreichend ist sie ab einer Höhe von drei Millionen Euro. Empfehlenswert sind jedoch mindestens fünf Millionen Euro. Ein Beratungsgespräch ist hier dringend anzuraten.

Tipp: Die private Haftpflicht kann in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Dies ist meist günstiger als ein separater Vertrag.
„Sorgen Sie mit einer Geschäftsversicherung vor, die den Neuwert (auch Wiederbeschaffungswert genannt) Ihrer gesamten technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung sowie aller Waren gegen typische Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruch/Diebstahl inklusive Vandalismusschäden versichert“, empfiehlt Franz Schiegg, Versicherungsexperte aus Bad Wörishofen. Speziell die teuren Geräte der Augenoptiker sollten auch gegen sogenannte „unbenannte sonstigen Gefahren“ versichert sein. Dazu zählen zum Beispiel auch Schäden durch Bedienfehler. Zudem sollte die gesamte Außen- und Innenverglasung versichert sein. Gerade wenn es sich um einbruchhemmende und somit teure Verglasung handelt. Eventuell kann auch eine Absicherung gegen Elementarschäden sinnvoll sein.
Tipp: Überlegen Sie, ob Sie für oben genannte Versicherungen einen Selbstbehalt für den Schadenfall vereinbaren möchten. Dies reduziert den Versicherungsbeitrag.
Gut beraten sind Augenoptiker mit einer Betriebs-Unterbrechungsversicherung. Diese übernimmt die fortlaufenden Kosten, wenn das Geschäft zum Beispiel nach einem Brand vorübergehend geschlossen werden muss. Dazu gehören beispielsweise Pacht, Leasing- und Darlehensraten, Gehälter sowie entgangener Gewinn. Die Leistungsdauer liegt in der Regel bei zwölf Monaten, kann aber um weitere zwölf Monate verlängert werden.
Zur Unterstützung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht etc. sollte man über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert sein. Die meisten Versicherer bieten eine Kombination aus privater Rechtsschutz sowie Verkehrs-Rechtsschutz an. Überlegenswert ist der sogenannte „Berufs-Vertrags-Rechtsschutz“. Dieser greift dann, wenn Augenoptiker zum Beispiel unbeglichene Rechnungen von Lieferanten und/oder Kunden haben. Gute Rechtsschutzversicherer bieten auch Kooperationen mit seriösen Inkassofirmen an, die dann das Forderungsmanagement übernehmen.
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