Nach umfassenden Diskussionen des damaligen Entwurfs wurde in dem jetzt geschnürten Paket von einer Abstufung der Mindesteinlage zur Gründung einer GmbH abgesehen. Es bleibt in Deutschland für die GmbH-Gründung bei der Mindestkapitaleinlage (und Haftungsbeschränkung) von 25.000 Euro, auch um die Kreditwürdigkeit, Seriosität und den Ruf der GmbH weiterhin stabil zu halten.
Vieles im GmbH-Recht ist jedoch neu, einfacher, und unbürokratischer geworden. Auch eine kostengünstige Alternative zur Limited wurde geschaffen und kann ab sofort der Limited, die mit einem englischen Pfund gründbar ist, Paroli bieten. Denn die Unternehmergesellschaft (UG) startet bereits ab einem Euro Mindestkapitaleinsatz und fußt auf dem bewährten, nun reformierten GmbH-Recht, dessen sonstige Vorschriften auch auf die UG anzuwenden sind.
Ausländische Vorschriften sind daher im Gegensatz zur Limited unbeachtlich. Die Kritik, die sich die Limited weiter gefallen lassen muss, dass Kreditinstitute, Investoren und Geschäftspartner aufgrund der Kapitalschwäche (im Vergleich zur GmbH, wo weiterhin 25.000 Euro Haftungskapital ausgewiesen ist) skeptisch bleiben, muss sich die UG „nicht“ gefallen lassen. Denn der Gesetzgeber hat deswegen eine Ansparpflicht von Eigenkapital implementiert.
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