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Einstellung wird gefördert

Ältere Mitarbeiter
Einstellung wird gefördert

„Fakt ist, dass nur 45 Prozent der 55– bis 64-Jährigen gegenwärtig in Deutschland noch berufstätig sind. In der Hälfte der Unternehmen arbeiten keine Menschen über 50“, heißt es in der Mitteilung zur Verabschiedung der Initiative 50plus durch das Bundeskabinett vom 13. September 2006, und weiter: „Das darf so nicht bleiben. Deutschland kann es sich nicht leisten, die Potenziale der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vernachlässigen“. Der folgende Beitrag stellt kurz die beschlossenen und im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Rahmenbedingungen der Initiative 50plus vor, erläutert, was ein weiteres Programm, die Perspektive 50plus, bezweckt sowie welche Erfahrungen Unternehmen mit der Einstellung älterer Mitarbeiter gemacht haben.

Initiative 50plus – Ziele, Maßnahmen, Zuschüsse
Auf dem Hintergrund sowohl der Arbeitsmarktsituation (2005 waren bundesweit im Jahresdurchschnitt 1,2 Millionen Arbeitslose ab 50 Jahre registriert, davon 580.000 ab 55 Jahre), der mittlerweile jedermann bekannten demografischen Entwicklung, aber auch der Beschlüsse der Bundesregierung in Hinblick auf das künftige Renteneintrittsalter hat das BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de) im September des letzten Jahres seine Initiative 50plus zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Beschäftigungschancen älterer Menschen in Deutschland ins Leben gerufen. Bei ihr handelt es sich, so das Eckpunktpapier der Initiative, um ein Bündel von neuen und bewährten, kurz- und langfristig angelegten Maßnahmen, die u.a. verschiedene bisherige Maßnahmen ersetzen bzw. ergänzen. Die Wirkung der einzelnen Instrumente soll im Jahre 2010 überprüft werden.

Die Initiative will vier Ziele verwirklichen:
  • Die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll erhöht werden. Bis 2010 soll die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen auf 50 Prozent steigen.
  • Das oft zu frühe Ausscheiden der 55-Jährigen und Älteren aus dem Berufsleben soll deutlich gesenkt werden.
  • Ältere Arbeitslose sollen besser wieder eingliedert werden. Hierzu sollen insbesondere ein Kombilohn und neu gestaltete bzw. verbesserte Eingliederungszuschüsse beitragen.
  • Die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung deutlich erhöhen, um für die steigenden Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes gerüstet zu sein.
An Maßnahmen, die dem Arbeitgeber eine Einstellung älterer Arbeitnehmer erleichtern sollen, sind bisher u.a. angedacht:
  • Kombilohn für 30.000 Menschen – „Es wird ein Kombilohn für Ältere eingeführt. Nimmt jemand eine neue Beschäftigung mit einem niedrigeren Gehalt als vor der Arbeitslosigkeit auf, bekommt er einen teilweisen Ausgleich. Die Differenz zwischen dem früheren und dem geringeren neuen Nettogehalt wird im ersten Jahr zu 50 und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgeglichen. Die Rentenversicherungsbeiträge werden für die Dauer von zwei Jahren zu 90 Prozent weitergezahlt.“ Der Kombilohn wendet sich allerdings nur an ältere Bezieher von Arbeitslosengeld I. Durch ihn sollen diese möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Nach einer Anlaufphase sollen, so die Bundesregierung, bis zu 30.000 ältere Arbeitsuchende pro Jahr mit diesem Kombilohn gefördert werden.
  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber – „Weiteres Element sind Lohnzuschüsse an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Einstellung Älterer. Diese so genannten Eingliederungszuschüsse werden künftig für mindestens ein Jahr und in Höhe von mindestens 30 Prozent der Lohnkosten geleistet. Die Förderhöchstgrenzen liegen bei drei Jahren und 50 Prozent. Das Arbeitsverhältnis muss aber mindestens ein Jahr dauern.“ Hierdurch soll, so die Bundesregierung, jährlich die Einstellung von 50.000 bis 70.000 älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstützt werden.
Am 28. November 2006 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seinen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen vorgelegt. Der Kombilohn findet sich in der Neufassung des § 421j (Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer) des Dritten Sozialgesetzbuches (Arbeitsförderung) wieder. Mit dem Eingliederungszuschuss befasst sich der § 421f (Eingliederungszuschuss für Ältere). Beide Regelungen sollen vorläufig bis Ende 2009 gelten, somit könnte entsprechende Zuschüsse bis Ende 2011 gewährt werden.
Befristete Einstellung leichter
Nun wurde auch eine weitere Maßnahme aus dem September-Beschluss der Bundesregierung weiter konkretisiert: Die befristete Einstellung von Älteren. Um Unternehmen zu ermutigen, mehr dieser Personen einzustellen, wird die erleichterte Befristung von Arbeitsverträgen als Dauerregelung und im Einklang mit dem (EU-)Gemeinschaftsrecht gestaltet. Die Altersgrenze für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund wird „dauerhaft auf das 52. Lebensjahr“ (S. 3, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen) festgelegt. Die Regelung wird entsprechend dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 22. November 2005 gemeinschaftsrechtskonform gestaltet. Die befristete Einstellung ist bei bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig. Hierzu muss der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet haben und vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sein (bzw. Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen haben).
Gleichzeitig, so das BMAS in seiner Pressemitteilung vom 13. September 2006, werden bestehende Programme und Initiativen zur Förderung der Beschäftigung Älterer fortgesetzt. Zu ihnen gehören u.a.:
  • Der Ideenwettbewerb Perspektive 50plus – hiermit werden Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen zur beruflichen Wiedereingliederung älterer Langzeitarbeitsloser über 50 Jahre gefördert.
  • Das Bundesprogramm 30.000 Zusatzjobs für Ältere – mit ihm sollen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für Langzeitarbeitslose ab 58 Jahre geschaffen werden. Sind diese Fördermöglichkeiten nicht vollständig bis zum Jahresende 2006 ausgeschöpft, so wird die Möglichkeit einer Verlängerung geprüft.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Gesetzesänderungen für die Initiative 50plus im Frühjahr 2007 verabschiedet werden. Umgehend sollen sie in Kraft treten.
Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen
Das vom BMAS ins Leben gerufene Programm Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen (www.perspektive50plus.de) begann im Oktober 2005 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Es bildet das Dach, so die Formulierung in der Broschüre Unternehmen mit Weitblick 2006 (Herausgeber: BMAS), für die Förderung von bundesweit 62 regionalen Beschäftigungspakten zur beruflichen Wiedereingliederung Älterer in den Arbeitsmarkt. Die im Rahmen dieses Programms angestoßenen Projekte werden mit 250 Mio. Euro über einen Zeitraum von zwei Jahren bei der eigenverantwortlichen Umsetzung ihrer Ideen gefördert. „Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bundesprogramms sind in erster Linie langzeitarbeitslose Frauen und Männer ab 50 Jahre, die Arbeitslosengeld II beziehen“ (S. 6). Das Bundesprogramm wird auf der Ebene der Träger der Grundsicherung nach dem SGB II (Schlagwort: ALG II) untergliedert nach vier Programmgebieten (Nord, Ost, Süd, West) umgesetzt. Mit Ausnahme des Saarlandes finden in jedem Bundesland Projekte statt.
Ein wichtiges Element dieses Programms ist die Einbeziehung der lokalen und regionalen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften. Und eine besondere Bedeutung kommt in diesem Programm der Einbindung lokaler und regionaler Unternehmen in den Beschäftigungspakten zu. Die Firmen, vor allem auch kleine und mittlere Häuser, sollen zu strategischen Partnern der Beschäftigungspakte werden und als Multiplikatoren über die Paktregionen hinaus wirken. „Unternehmen werden gezielt Unterstützungsleistungen angeboten, um die Bereitschaft zur Einstellung Älterer zu erhöhen. Dies können finanzielle Förderinstrumente sein oder Modelle, bei denen neu eingestellte Beschäftigte von unternehmensinternen Mentoren eingearbeitet werden“ (S. 6).
Wichtiger Wissenstransfer
Ein Blick auf die Erfahrungen (vgl. Broschüre Unternehmen mit Weitblick 2006), die die am Programm Perspektive 50plus teilnehmenden Unternehmen mit der Beschäftigung älterer Mitarbeiter gemacht haben, zeigt, dass neben dem ökonomischen Aspekt im Sinne des Gehaltszuschusses eine Reihe von anderen, ‚weichen‘, jedoch ebenso wichtigen Faktoren zum Tragen kommt. Da wird ein Wissenstransfer von erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an jüngere gestaltet, und da wird im Unternehmen eine ausgewogene Altersstruktur schrittweise umgesetzt. Da heißt es in Hinblick auf die Kunden des eigenen Unternehmens schlicht und treffend: „Auch unsere Kunden – viele im Alter der Best-Ager – suchen erfahrene Ansprechpartner“ bzw. „Ihre ältere Kundengruppe fühlt sich durch die stilvolle Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der gleichen Altersgruppe auch besser aufgehoben.“ Und wenn von der Arbeitsmoral, der Loyalität sowie dem Qualitätsbewusstsein der älteren Beschäftigten, den bei ihnen durch ihre langjährige Berufserfahrung bereits vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten oder ihrer Lebenserfahrung, Leistungsbereitschaft und Verlässlichkeit gesprochen wird, dann sind dies weitere Elemente, die zeigen, dass die Einstellung älterer Mitarbeiter mehr als lohnend sein kann.
Last, but not least: In einigen der begonnenen Projekte werden seitens der Verantwortlichen (etwa der lokalen Arbeitsagentur oder der von Arbeitsagentur und Sozialämter gebildeten Arbeitsgemeinschaften) durch Sonderprogramme weitere Zuschüsse gegeben. Abschließend zwei Beispiele.
50 TOP! (www.50top.de) ist ein Projekt der Arbeitsgemeinschaften Braunschweig, Salzgitter und Wolfenbüttel sowie der beteiligten Bildungsträger und weiterer Akteure des regionalen Arbeitsmarktes. Um die Beschäftigung älterer Arbeitsloser zu fördern, haben die ARGEn Salzgitter, Braunschweig und Wolfenbüttel ein spezielles Arbeitgeber-Förderprogramm, AIDA (ältere Arbeitslose in dauerhafte Arbeit), initiiert. Über es können Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn sie ältere Arbeitslose einstellen. Vorgesehen ist eine Förderung des Arbeitnehmerbruttolohnes von 75 Prozent oder maximal 1500 Euro pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung. Soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, muss dem Arbeitnehmer ein Gehalt/Lohn von mindestens 1300 Euro pro Monat gezahlt werden. Teilzeitbeschäftigungen sind ebenfalls förderfähig, die Förderdauer beträgt maximal neun Monate. Darüber hinaus können Arbeitgeber, die ihre älteren Arbeitnehmer über die Förderdauer hinaus beschäftigen, eine Prämie von 6500 Euro bekommen. Voraussetzung ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das unbefristet oder auf mindestens 15 Monate befristet ist.
In Leipzig haben die regionalen Partner (u.a. der Deutsche Gewerkschaftsbund-Region Leipzig sowie die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft) mit dem Bildungsförderwerk Arbeit und Leben Sachsen den Beschäftigungspakt Opus 50plus (www.opus50plus.de) zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit älterer Menschen in Leipzig initiiert und entwickelt. In ihm sollen Arbeitgeber auch durch die Anwendung „innovativer finanzieller Anreizsysteme (progressive Einstellungszuschüsse, Bildungsgutscheine und flexible Arbeitszeitmodelle) bei der Einstellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre unterstützt werden“. Neben dem von der ARGE Leipzig gegebenen Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent des Gehaltes, ist im Projekt Opus 50plus eine weitere monatliche Förderung bis 350 Euro vorgesehen.
Resümee
„Die Vorteile der Zusammenarbeit mit älteren Beschäftigten sehen sie in dem breiten Erfahrungswissen, in der Fähigkeit, Erfahrungen weiterzugeben und anzuleiten, in dem effektiven Einsatz von Material, Energie und Zeit sowie dem ausgeprägten Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein“, schreibt ein Unternehmen, dass sich an einem regionalen Beschäftigungspakt innerhalb des Programms Perspektive 50plus beteiligt. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Dr. D. Maass
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