EU-Mitgliedsstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet nicht verbieten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 02.12.2011 entschieden.
Anlass für die EuGH-Entscheidung war die Klage einer ungarischen Gesellschaft, der von ihrer nationalen Gesundheitsbehörde der Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet aufgrund eines ungarischen Gesetzes verboten worden war. Neben dem Vorhandensein eines Fachgeschäftes erlaubt das ungarische Recht einen Kontaktlinsenvertrieb nur durch einen Optometristen oder Augenarzt. Darin sieht der EuGH jedoch eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Die Warenfreiheit könne zwar mit dem Ziel eingeschränkt werden, den Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies könne jedoch auch durch andere weniger beschränkende Maßnahmen erreicht werden, als den Online-Vertrieb durch Kontaktlinsen per se zu verbieten.
Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) teilt diese EuGH-Einschätzung. Er hatte im September 2010 beim Bundesgesundheitsministerium darauf hingewiesen, dass bei einem Internetvertrieb nicht allgemein der Verkauf problematisch sei.
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