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Festbetragsurteil: Welche Folgen für die Augenoptiker ?

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Festbetragsurteil: Welche Folgen für die Augenoptiker ?

Trotz Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.12.02, dass das Verfahren der Festbetrags-Festsetzung nicht gegen die Verfassung verstößt, könnte die Entscheidung bemerkenswerte Auswirkungen auf die Augenoptik haben. Das ist die Ansicht des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) nach der Analyse des Urteils.

Das Bundesverfassungsgericht weist ausdrücklich darauf hin, dass im Bereich der Sehhilfen das Sachleistungsprinzip gewahrt bleiben muß. Das heißt, dass Brillen oder Kontaktlinsen auch ohne Eigenanteil der Versicherten erhältlich sein müssen. Die ZVA-Vertreter hatten in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im März 2002 aber deutlich gemacht, dass diese Sachleistung aufgrund der geringen Festbeträge nicht möglich und nicht am Markt erhältlich ist.
Nach Ansicht von ZVA-Präsident Thomas Nosch ist das Urteil daher als Aufforderung an die Krankenkassen zu verstehen: „Wenn das Sachleistungsprinzip auch in der Augenoptik gelten soll, müssen die Festbeträge angehoben werden.“ Auch die Frage nach der Kostenübernahme für Brillenfassungen durch die Krankenkassen könnte sich unter Umständen wieder stellen. Zunächst ist jetzt wieder das Bundessozialgericht am Zug. Es wird sich mit den detaillierten Auswirkungen dieser Entscheidung auseinander setzen.
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