Das Landgericht München I hat auf Klage der Wettbewerbszentrale einem Augenarzt verboten, Patienten ohne im Einzelfall hinreichenden Grund an einen bestimmten Augenoptikerbetrieb zu verweisen. Das Urteil stammt vom 07.November 2007 (1 HK O 13718/07) und ähnelt in seiner Begründung dem des OLG Hamm vom 22.1.2007 (4 U 113 / 07) für einen vergleichbaren Fall. In beiden Fällen hatte ein Augenarzt Patienten an den Augenoptikerbetrieb der eigenen Ehefrau verwiesen.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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