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Woran zu denken ist

Mahnbescheid und Insolvenzverfahren
Woran zu denken ist

Immer wieder geschieht es, dass Forderungen nicht beglichen werden. Helfen alle Telefonate und Anschreiben nicht weiter, so folgt als nächster Schritt zumeist das Mahnverfahren incl. Mahnbescheid. Auch wenn ein Kunde oder ein Lieferant Insolvenz anmeldet, ist noch nicht alles verloren. Über Details informieren und eine entsprechende Forderung beim Insolvenz-verwalter anmelden. Woran zu denken ist und wer weiterhilft, wird im Folgenden an ausgewählten Beispielen kurz vorgestellt.

Mahnverfahren
FOCUS Online hat für den Inter-essierten unter der Überschrift: „Forderungsmanagement – Umgang mit säumigen Zahlern“ (www.focus.de, Wahl: Jobs/Beruf & Karriere, Existenzgründung, Leasing oder direkt www.focus.de Groß- und Kleinschreibung beachten) eine kurze Einführung zum Thema zusammengestellt. Sie informiert über die wesentlichen Schritte von der Zahlungserinnerung bis zum Vollstreckungsbescheid. Ebenso hilfreich ist die Checkliste „Wie Sie die Bonität von Kunden prüfen“.

Erste Ansprechstellen sind Rechtsanwaltskanzleien. Ein Beispiel ist die in Bochum ansässige Kanzlei Agnesstraße (www. rechtspraxis.de, Wahl: Mahnen & Vollstrecken). Hier findet der Inhaber eines Fachgeschäftes für Augenoptik zunächst einführende Informationen zum gesamten Verfahren. In mehreren Teilen werden Aspekte erläutert, an die zu denken ist. In Hinblick auf die Voraussetzungen gilt u.a.: Liegen Rechnungen oder Verträge vor, die die Schuld quantifizieren? Oder: An welche Kosten ist zu denken, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wird? (Schlagwort: Lohnt sich ein Mahnverfahren?)
Seit kurzem heißt es sogar: „Über diese Site (www.mahnung-online.de) besteht die Möglichkeit, uns die zur Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten über spezielle Formulare via Internet online zu übermitteln“. Das Vorgehen ist einfach. Zunächst ist eine Variante der Formulareingabe zu wählen. Danach folgt in vier Bereichen (Gläubiger-, Schuldner-, Forderungs- und sonstige Daten) die Eingabe der Daten. Jeweils wenn das gewünschte Feld angeklickt wird, öffnet sich ein Zusatzfenster, in dem die Eingaben zu machen sind. Fertig. Ergebnis: Bietet das zuständige Mahngericht das automatische gerichtliche Mahnverfahren an, geht der gerichtliche Mahnbescheid in der Regel schon nach drei bis fünf Werktagen beim Schuldner ein, so die Kanzlei.
„Handwerksbetriebe und kleinere Unternehmen leiden zunehmend unter der schlechten Zahlungsmoral ihrer Auftraggeber“, heißt es bei der Berliner Kanzlei Eupen & Collegen (www.online-mahnbescheid.de). Auch sie kann der Augenoptiker beauftragen, für ihn einen Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides beim zuständigen Gericht zu stellen. Dies ist mit und ohne Registrierung möglich. Hierzu hat er nur den betreffenden Button anzuklicken, umgehend kann er seine Forderungsdaten eingeben. Nützlich: Vielfältige Informationen rund um das Mahnverfahren. Ebenso sind tabellarische Übersichten zu den Kosten des Verfahrens in den alten und neuen Bundesländern vorhanden. So liegen die vor Beginn des Verfahrens auszulegenden Gerichtskosten etwa in Sachsen bei einer Forderung von bis zu 35.000 Euro bei 166,05 Euro. Ist das Verfahren erfolgreich, so hat der Schuldner die Kosten zu zahlen.
Weitere Kanzleien bieten in den meisten Städten entsprechende Dienste an. Beispiel Köln: Dort sind die Rechtsanwältin Kerstin Benninghaus, geb. Strack (www.rechtsanwaeltin-strack. de) und die Anwaltskanzlei Feinen (www.rechtsanwalt-feinen.de, Wahl: Service) beheimatet. Bei ersterer findet der Besucher das Formular e-Mahnbescheid, die letztgenannte ist, wie sie es formuliert, auf Forderungsbeitreibung und Inkasso spezialisiert. Entsprechende Kanzleien findet der Augenoptiker in jeder Stadt.
Will der Firmeninhaber selbst beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid beantragen, so kann er auf OptiMahn (www.optimahn.de) zurückgreifen. An der Entwicklung dieses Produktes war u.a. das Amtsgericht Bremen beteiligt. Unter dem Motto Online mahnen für jedermann gibt der Gläubiger direkt am PC die Daten in das Antragsformular auf Erlass eines Mahnbescheids (ordentliche Gerichtsbarkeit) ein. Mittlerweile elf Bundesländer (etwa Baden-Württemberg oder Hamburg) unterstützen dieses Verfahren. Ist es zur Zeit in den meisten noch erforderlich, den Antrag auf das vorgeschriebene Formular zu drucken, zu unterschreiben und an das zuständige Amtsgericht zu schicken, so akzeptieren einige heute schon die online-Form.
So heißt es in der Presseerklärung des Justizministeriums aus Nordrhein-Westfalen: „Die Antragstellung im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren ist seit dem 20.8.2003 auch per Internet möglich.“ Musste der Gläubiger oder der von ihm beauftrage Rechtsanwalt bis zu diesem Zeitpunkt bei der Beantragung auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids bei einem der beiden zentralen NRW-Mahngerichten (Hagen und Euskirchen) den Antrag unterschrieben einreichen, so tritt heute an die Stelle der herkömmlichen Unterschrift die mit Hilfe einer Chipkarte erstellte digitale Signatur. Per Mausklick werden die Daten dann verschlüsselt und zum Gericht übertragen.
Insolvenz
Wie in vielen Fällen, so auch beim Thema Insolvenz: Ein von privater Seite ins Leben gerufener Internetauftritt hilft weiter. Verantwortlich für inso-rechtsprechung (www.inso-rechtsprechung.de) zeichnet G.Stephan, Richter am Amtsgericht Darmstadt. Hier stehen einerseits einschlägige Gesetzestexte wie die Insolvenzordnung in ihrer aktuellen Fassung im Volltext zur Verfügung. Andererseits gibt es Links zu informativen Internetauftritten zum Thema Insolvenz. Ebenso sind weitere Unterlagen, Materialien und Aufsätze vorhanden.
„Informationen zur Praxis des Insolvenzverfahrens, insbesondere für beteiligte Gläubiger“ bietet die IHK Frankfurt (www.frankfurt-main.ihk.de, Wahl: Recht – Fair Play, Rechts-Themen, Verfahrensrecht, Insolvenzrecht) dem Firmeninhaber. Hierzu gehört eine Checkliste für Gläubiger zum Ablauf des Verfahrens ebenso wie mehrere Musterschreiben zum Insolvenzverfahren. Konkret: Forderungsanmeldung oder die sogenannte Sachstandsanfrage an den Insolvenzverwalter, warum eine Forderung noch nicht festgestellt wurde.
Damit der Inhaber eines Fachgeschäftes für Augenoptik frist- und formgerecht seine Ansprüche anmelden kann bzw. Auskünfte über laufende Verfahren an den Amtsgerichten erhält, nutzt er heute das Internet als Hilfsmittel. Wohl eines der besten Angebote, wenn es um die bei den zuständigen Amtsgerichten eröffneten Verfahren geht, ist die vom RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH (www. rws-verlag.de, Wahl: INDat Insolvenzverfahren) aus Köln aufgebaute Datenbank INDat. Hier sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Angaben, geordnet nach den Amtsgerichten, aufgelistet. Jahr auswählen, Gerichtsstand (wie Nürnberg) anklicken, und es folgt die Anzeige der Verfahren incl. Verwalter sowie Aktenzeichen. Verwalter anklicken und der Besucher erhält dessen Adresse.
Kontakt zu Verwaltern, die über eine eigene Homepage bei RWS verfügen, kann sofort aufgenommen werden. INDat wird auf Basis der Veröffentlichungen, die im Bundesanzeiger über eröffnete Insolvenzverfahren gemacht werden, jeden Dienstag aktualisiert.
Für ein bestimmtes Insolvenzverfahren wird ein Insolvenzverwalter, zumeist eine Rechtsanwaltskanzlei, eingesetzt. Ist diese im Internet erreichbar, so bieten einige von ihnen dem Augenoptiker Informationen rund um die von ihr verwalteten Verfahren. Die Remscheider Rechtsanwälte und Steuerberater GbR Meiski, Teubler und Partner (www.meiski.de) unterrichten etwa über Verfahrenstermine bzw. Beschlüsse (wie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens). Nützlich: Klickt der Besucher unter Formulare Forderung an, so hat er die Möglichkeit, Daten zu seinen Forderungen (etwa der Hauptforderung nach § 38 InsO) direkt online zu übermitteln. Ein ausführliches Merkblatt für Gläubiger unterrichtet über die zu beachtenden Aspekte.
Ähnliches ist auch bei Dr. Beck & Partner GbR, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte (www.ra-dr-beck.de) aus Nürnberg möglich. Dort heißt es: „GIS (GläubigerInformations-System) – Auskünfte zu unseren Insolvenzverfahren und Ihren Forderungsanmeldungen: Gläubiger können sich hier über die Verfahren sowie den aktuellen Stand ihrer Forderungen informieren, und haben des Weiteren die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden“. Sehr hilfreich ist die Rubrik Links zur Insolvenz. Hier haben Dr. Beck & Partner eine Vielzahl von Verweisen zusammengestellt – zu Verlagen ebenso wie zu Foren oder zu Informationsdiensten zum Insolvenzrecht.
Experten fragen, Gerichtsanschriften einholen
Mit Online Foren sind Formen des Meinungsaustausches entstanden, in denen Anwender ihre Fragen stellen und von kompetenter Seite Antworten bzw. Hinweise für das weitere Vorgehen erhalten. Eines von diesen Foren ist das Forum Deutsches Recht (www.recht.de). Der schon 1995 ins Leben gerufene juristische Onlinedienst gehört heute zu den führenden Anbietern dieses Bereiches. Zu verschiedenen Aspekten (wie Arbeits-, Bau- oder Leasing-, aber auch Steuerrecht) wurden Foren eingerichtet. Einfach nur den Namen anklicken, und umgehend befindet sich der Augenoptiker im gewünschten Forum.
Das Forum Insolvenzrecht wies zum Zeitpunkt der Ausarbeitung dieses Beitrages eine Vielzahl von Einträgen aus. Schlagwort (Insolvenzforderung) eingeben, eine Liste der passenden Diskussionsbeiträge wird angezeigt. Aus den Eintragsdaten kann der Besucher leicht entnehmen, dass eine Frage wie Gerichtsverhandlung während Insolvenzverfahren innerhalb von wenigen Tagen eine oder mehrere Antworten findet. Die Betreuung eines solchen Forums liegt zumeist bei einer fachkompetenten Kanzlei bzw. einem spezialisierten Anwalt. Nützlich: Über die Eingabe eines Stichwortes kann gezielt nach Beiträgen zu einer bestimmten Fragestellung gesucht werden.
Last, but not least: Gerichtsanschrift unbekannt? Einfach das nordrhein-westfälische Justizministerium (www.justiz.nrw. de, Wahl: Adressen & Links, Adressdatenbank) aufsuchen. Hier beschafft sich der Inhaber eines Fachgeschäftes für Augenoptik schnell die benötigten Daten. Postleitzahl oder Ort eingeben, es folgt eine Liste mit den entsprechenden Gerichten. Nützlich: Der Internetreisende erhält auch die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft und der höhergerichtlichen Instanzen. Es ist davon auszugehen, dass demnächst E-Mail- und Internetadressen der Gerichte in diese Datenbank eingebunden werden.
Resümee
Mit der Zahlungsmoral steht es in der Bundesrepublik in einer nicht kleinen Anzahl von Fällen nicht zum besten. Mahnbescheid und Mahnverfahren bis hin zu Pfändung und Zwangsvollstreckung sind jene rechtlichen Mittel, auf die der Augenoptiker nicht verzichten sollte. Selbst dann, wenn der Kunde oder der Lieferant Insolvenz beantragt hat, ist noch nicht alles verloren.
Ansprüche für das Insolvenzverfahren anmelden, einen Rechtsanwalt beauftragen oder ein Mahnformular ausfüllen – heute geht dies oftmals schon vom Schreibtisch aus, teils kostenlos, per Internet.
Dr. D. Maass, Hamburg
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