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Wenn das Geld einmal knapp ist

Bürgschaften
Wenn das Geld einmal knapp ist

„Nicht wenige Unternehmer und Freiberufler sehen sich mit dieser Situation konfrontiert: Sie wollen investieren – in eine Erfolg versprechende Geschäftsidee, in die Modernisierung ihrer technischen Anlagen, in zukunftsträchtige Märkte. Doch die Hausbank stellt das Signal auf Rot – zu wenige Sicherheiten. Aus der Traum? Keineswegs! Denn Bürgschaften ersetzen fehlende Sicherheiten“, formuliert die Bürgschaftsbank NRW. Und nicht nur dort. In jedem Bundesland ist eine Bürgschaftsbank tätig. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über das Thema Bürgschaften.

Bürgschaften – Zentrale Aspekte
Wenn eine Geschäfts- und Betriebserweiterung durchgeführt werden soll, oder kurzfristige Umschuldungen aus dem Kontokorrent zu finanzieren sind, sucht ein Unternehmen manchmal um eine Bürgschaft nach. Dies geschieht im Regelfall über die örtliche Hausbank bei der im Bundesland arbeitenden Bürgschaftsbank. Ausnahme BoB (vgl. unten). Somit sind für den bayerischen Augenoptiker nur die bayerischen Einrichtungen von Interesse.

Wichtig bei einer Bürgschaft sind mehrere Aspekte, zu denen u.a. folgende Punkte gehören:
  • Zielgruppe – Dies kann der Existenzgründer sein, jener, der eine Firma als Nachfolger übernimmt, oder ein etabliertes Unternehmen. In manchen Fällen orientieren sich Angebote bestimmter Einrichtungen auch nur auf einen Berufsstand (etwa Handwerker).
  • Umfang – Regelt, in welcher Höhe (etwa bis zu 1 Millionen Euro) und für welche Aspekte (Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln oder Produktentwicklung, aber auch Finanzierung von Betriebsmitteln wie Kontokorrentkreditlinien) gebürgt wird. Es sei daran erinnert, dass in den meisten Fällen, so die Formulierung bei vielen Bürgschaftsbanken, Sanierungs- und Umschuldungskredite nicht gefördert werden.
  • Förderung – Dies kann z.B. eine Ausfallbürgschaft im Rahmen eines speziellen Starthilfeprogramms bzw. eines GuW-Vorhabens des Landesförderinstituts oder Avale sein.
  • Voraussetzungen – Oft werden Aspekte wie Erfolg versprechendes Gründungskonzept oder persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter genannt.
  • Laufzeit – In der Regel an die Kreditlaufzeit angepasst.
  • Kosten – Zumeist ist eine Bearbeitungsgebühr zu erbringen. Sie beläuft sich bei vielen Bürgschaftsbanken auf ein Prozent der genehmigten Bürgschaft, wobei ein Mindestbetrag (etwa 200 Euro) erhoben wird. Daneben fällt noch eine laufende, jährliche Provision in Höhe von ebenfalls häufig einem Prozent des verbürgten Kredits an.
Für das Gespräch mit der Bürgschaftsbank sollten, wie die Bürgschaftsbank NRW formuliert, vier Fragen (natürlich mit den zugehörigen Unterlagen) beantwortet werden können:
  • Was soll mit dem zu verbürgenden Kredit finanziert werden?
  • Wie hoch ist, neben den Eigenmitteln, der Kreditbedarf insgesamt und welcher Anteil davon soll verbürgt werden?
  • Welche Sicherheiten kann der Unternehmer selbst stellen?
  • Welchen betrieblichen, persönlichen und steuerlichen Nutzen erwartet der Unternehmer von der Finanzierung?
Die Gesellschafter der Bürgschaftsbanken sind zumeist die im Bundesland ansässigen Kammern (Industrie, Handel und Handwerk), Einrichtungen der dortigen Kreditwirtschaft bzw. Berufsverbände. Adresse der im eigenen Bundesland arbeitenden Bürgschaftsbank gewünscht? Einfach den Verband der Bürgschaftsbanken (www.vdb-info.de) aufsuchen. Dort stehen auch ein für die Bürgschaft nötiger Antragsvordruck sowie weitere Unterlagen (etwa das Formular für die Selbstauskunft zum Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft) zum Download bereit. Landesspezifische Unterlagen findet der Augenoptiker im Internetauftritt seiner Bürgschaftsbank.
Bürgschaften – Bürgschaftsbanken der Bundesländer
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
(www.buergschaftsbank.de) hat u.a. ein speziell für Existenzgründer interessantes Angebot ins Leben gerufen. Sie gibt bei einem Gründungsvorhaben von bis zu 100.000 Euro generell eine Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent des von der L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg/Förderbank zur Verfügung gestellten Darlehens. Die Bürgschaft kann für die Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln sowie sonstige Gründungs- und Anlaufkosten genutzt werden. Benötigte Unterlagen? Antrag L-Bank, Lebenslauf, Geschäftskonzept, Selbstauskunft. Bei Übernahmen: Jahresabschlüsse/EDV-Zahlen der Firma, die übernommen werden soll, Übernahmevertrag bzw. Entwurf. Nicht vergessen: „Entscheidung i.d.R. innerhalb von 10 Arbeitstagen.“ Konditionen: Bearbeitungsgebühr von 0,75 Prozent der genehmigten Bürgschaft (mindestens 200 Euro), Bürgschaftsprovision von 0,8 Prozent des Kreditantrages. Laufzeit: Acht Jahre bei zwei Freijahren.
„Mit einer Bürgschaft gefördert werden mittelständische Unternehmer aus Handwerk, Handel, Industrie, Gastronomie und den übrigen Gewerben“, heißt es schlicht bei der BürgschaftsBank NRW GmbH (www.bb-nrw.de). Unterstützung finden Existenzgründungen ebenso wie Investitionen in Warenlager, aber auch die Finanzierung von Betriebsmitteln (auch Kontokorrentkreditlinien) sowie Bankbürgschaften für Anzahlungen. Konditionen? Einmalig 1,5 Prozent des beantragten Bürgschaftsbetrages (Mindestbetrag: 400 Euro) und jährlich 0,8 Prozent des verbürgten Darlehensbetrages.
Die Niedersächsische Bürgschaftsbank GmbH (www.nbb-hannover.de) gibt gleichfalls entsprechende Bürgschaften. Für die Sicherheit gilt, dass der Unternehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft übernimmt. 50 Prozent des zu verbürgenden Betrages sind durch eine (Risiko-) Lebensversicherung zu decken. Ferner sind die mit dem verbürgten Kredit finanzierten Wirtschaftsgüter als Sicherheiten zu stellen. Kosten? Als Bearbeitungsentgelt fallen bei Bewilligung 1,25 Prozent der zu verbürgenden Kreditsumme an. Darüber hinaus ist eine laufende Provision in Höhe von jährlich einem Prozent des verbürgten Kredits zu zahlen.
„In den Bewilligungsausschüssen der BG sind neben unseren Partnern auch Unternehmer vom Fach eingebunden. Ein äußerst effektives Entscheidungsgremium: Nur zwei Prozent der von uns geförderten Unternehmer mussten wieder aufgeben“, formuliert schließlich die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (www.bg-hamburg.de). Bei schon tätigen Firmen werden durch Bürgschaften u.a. Betriebsmittelverstärkungen, Vorratsfinanzierungen und Liquiditätsüberbückungen unterstützt. Kosten in Hamburg? Einmalig 1,5 Prozent für die Bearbeitung sowie jährlich ein Prozent vom verbürgten Volumen. Nach vier Wochen, so die Bank, ist eine Entscheidung getroffen.
BoB Bürgschaft ohne Bank
„Bürgschaft ohne Bank“ – BoB, so die Abkürzung, ist eine Bürgschaftsform, die nicht nur von der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (www.buergschaftsbank-brandenburg.de) aufgelegt worden ist. Sie orientierte sich in Brandenburg z.B. auf kleine Unternehmen und soll ihnen Zugang zu Krediten bis zu 125.000 Euro erleichtern. Dabei übernimmt die Bürgschaftsbank zusammen mit den Betriebsberatern der zuständigen Kammern weitgehend die Prüfung des Vorhabens. Sie verbürgt alle Formen der Kreditfinanzierung für betriebliche Vorhaben, also langfristige Darlehen ebenso wie Kontokorrentkredite. Vorteil? „Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank signalisiert der Hausbank, dass das Vorhaben als tragfähig eingeschätzt wird. Eine Bürgschaft mindert weiterhin das Kreditrisiko der Hausbank um den Bürgschaftsbetrag.“ Die nötigen Unterlagen stehen als PDF-Dateien zum Download bereit.
„Unsere Bürgschaften und Beteiligungen helfen Erfolg versprechenden Unternehmen in Sachsen“, heißt es bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (www.bbs-sachsen.de). Rund 8.300 Firmen unterstützte die Bank, seitdem sie 1990 ihre Arbeit aufnahm. Wie bei anderen Bürgerschaftsbanken, so auch hier: BoB Bürgschaft ohne Bank. Rahmenbedingungen: Bürgschaft bis zu 80 Prozent und bis zu 160.000 Euro, Laufzeit im Regelfall 15 Jahren, Konditionen zum einen eine einmalige Bearbeitungsgebühr, die in Sachsen bei 0,8 Prozent des verbürgten Kreditbetrags liegt, zum anderen eine jährliche Bürgschaftsprovision von ebenfalls 0,8 Prozent des Kreditbetrages. Ergebnis? Im letzten Jahr wurden 153 BoB Bürgschaften mit einem Volumen von 7,5 Millionen Euro bewilligt.
Bürgschaften – Speziell für Handwerk und Handel
Speziell an das Handwerk wendet sich die Kreditgarantiegemeinschaft des bayerischen Handwerks GmbH (www.kgg-handwerk.de). Sie verbürgt, so die Formulierung, alle Kreditarten, die von Kreditinstituten zur Finanzierung gewerblicher Vorhaben gegeben werden. Dazu gehören Kontokorrent- und Avalkredite, mittel- und langfristige Hausbankdarlehen ebenso wie von der öffentlichen Hand refinanzierte Programmkredite. Wichtige Voraussetzung: „Der Antragsteller muss in der Handwerksrolle oder dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein“. In-teressant ist sicherlich auch das Sonderprogramm 100 x 10. Für einen Bürgschaftsbetrag bis 100.000 Euro wird ein vereinfachtes Verfahren angeboten. Die Entscheidung wird innerhalb von 10 Tagen herbeigeführt. Eine entsprechende Einrichtung arbeitet in Bayern auch für den Handel, die KGG Handel (www.kgg-handwerk.de). Bürgschaften werden von ihr u.a. für Betriebserweiterungen, also die Eröffnung einer Filiale, eine Warenlageraufstockung oder die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung gegeben.
Kleine und mittlere Unternehmen aus dem Handwerk wenden sich im Saarland an die Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mbh (www.bghw-saar.de). „Wir packen mit an“, lautet das Motto, unter dem die Gesellschaft bis zu 80prozentige Ausfallbürgschaften (bis zu einer Höhe von 400.000 Euro) übernimmt, wenn ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Dies gilt u.a. für Kredite von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen an Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Betriebe, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind. Kosten? Ein Prozent der Bürgschaft bei der Antragstellung und ebenfalls ein Prozent während der Laufzeit der Ausfallbürgschaft als jährliche Provision.
Bürgschaft in der Familie – Ja, aber. Oder: Nein, danke
„Eine Bürgschaft kann gefährlich sein, denn sie bleibt für eine fremde Schuld so lange bestehen, bis der im Vertrag vereinbarte Betrag zurückgezahlt wurde“, formuliert ein Beitrag unter der Überschrift Schulden aus Bürgschaften, den sich der Augenoptiker beim hessischen Sozialnetz (www.sozialnetz-hessen.de/ca/bbf/utu) anschauen kann. Das Sozialnetz wird von der Verbraucher-Zentrale Hessen unterstützt. Bürgschaft des Ehegatten, unter Geschwistern, durch Kinder oder durch Lebensgefährten – alles ist möglich. Grundsätzlich ist, so eine Standardformulierung von Gerichten, eine volljährige Person in der Lage, das mit einer Bürgschaft verbundene besondere Risiko zu erkennen und danach zu handeln.
Was können Konsequenzen einer solchen Bürgschaft sein, oder: Was spart eine Bürgschaft in der Familie (oder durch einen Dritten) den Kreditnehmer? Sei als Beispiel eine Bürgschaft für einen Darlehensbetrag von 240.000 Euro bei der Bürgschaftsbank in Nordrhein-Westfalen genommen. Die Bürgschaftsprovision beträgt pro Jahr 0,8 Prozent des Darlehensbetrages. Das sind 1.920 Euro im Jahr. Monatliche Belastung 160 Euro. Unmissverständlich formuliert: Ein Geschäftskonzept, das diese Belastung nicht trägt, sollte nicht weiterverfolgt werden.
Der aufgenommene Kredit muss bei einer Geschäftsaufgabe, falls er nicht durch einen Nachfolger übernommen wird, durch den Kreditnehmer in jedem Fall zurückgezahlt werden. Die Bürgschaft für eine fremde Schuld bleibt so lange bestehen, bis der im Vertrag vereinbarte Betrag zurückgezahlt wurde. Daran ändert auch beispielsweise eine Scheidung nichts. Liegt keine krasse Überforderung des Bürgen vor, so wird auf ihn und seine Sicherheiten, also vielleicht das Häuschen der Eltern, zurückgegriffen.
Resümee
Sicherlich bedarf es einer Reihe von Überlegungen, Terminen und Laufereien, bis der Antrag auf Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank des eigenen Landes gestellt ist. Nicht wenige Unterlagen sind beizubringen. Wenn jedoch beispielsweise allein in Baden-Württemberg in 2003 insgesamt 1.577 Bürgschaften, also mehr als fünf pro Tag, bewilligt wurden, dann zeigt dies, dass sich der Aufwand lohnt.
Dr. D. Maass
Hamburg
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