Für den Augenoptikermeister in der Ausbildung bieten sich keine Falldiskussionen an. Über Mehrfachantwortfragen ist der Stoff sehr exakt zu prüfen.
- a) Die Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 24 Monaten gerügt werden.
- b) Die Mängel müssen innerhalb von sechs Wochen gerügt werden.
- c) Die Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware gerügt werden.
- d) Die Mängel können jederzeit innerhalb von sechs Monaten gerügt werden.
- e) Die Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einem Jahr gerügt werden.
- a) Unverzüglich die Mängel rügen und die Ware zur Verfügung des Lieferers halten
- b) Ware sofort an den Lieferer zurücksenden
- c) Unverzüglich die Mängel rügen und die Ware gleichzeitig an den Lieferer zurücksenden
- d) Mangelhafte Ware innerhalb 24 Monaten zurücksenden
- e) Mangelhafte Ware 24 Monate aufbewahren
- a) Nach 2 Jahren
- b) Nach 3 Jahren
- c) Nach 5 Jahren
- d) Nach 10 Jahren
- e) Nach 30 Jahren
- a) Die grundsätzlich auf zwei Jahre festgelegte Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen kann vertraglich auch im Verbrauchsgüterkauf verkürzt werden.
- b) Die grundsätzlich auf drei Jahre festgelegte Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen kann vertraglich nie verkürzt werden.
- c) Die grundsätzlich auf zwei Jahre festgelegte Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen kann außerhalb eines Verbrauchsgüterkaufs vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
- d) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fällt auch unter die Regelverjährung von drei Jahren.
- e) Für Mängelansprüche gelten immer nur die Vorschriften des HGB.
- a) Die Verjährungsfrist verlängert sich um den bislang abgelaufenen Zeitraum.
- b) Die Verjährungsfrist wird um ein weiteres Jahr verlängert.
- c) Der Gläubiger kann nicht mehr auf Erfüllung seines Anspruchs klagen.
- d) Die Verjährungsfrist verlängert sich automatisch auf die Höchstverjährung.
- e) Die Verjährungsfrist beginnt von neuem zu laufen.
- a) 5 Prozent
- b) 3,62 Prozent
- c) 8 Prozent
- d) 8,62 Prozent
- e) 11,62 Prozent
- a) Das Eigentum an der Kaufsache muss übertragen werden.
- b) Die Kaufsache muss übergeben werden.
- c) Die Kaufsache muss frei von Sachmängeln übergeben werden.
- d) Die Kaufsache muss frei von Rechtsmängeln übergeben werden.
- e) Die Kaufsache muss angenommen und bezahlt werden.
- a) Der Käufer kann zwischen Minderung des Kaufpreises und Nacherfüllung wählen.
- b) Der Käufer kann sofort das Recht des Rücktritts wählen.
- c) Der Käufer kann wählen zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Ware.
- d) Der Käufer kann auf Schadensersatz bestehen, auch wenn er dem Lieferer keine Nachfrist zur Nachbesserung gesetzt hat.
- e) Der Käufer kann in jedem Fall vom Vertrag zurücktreten, auch wenn eine Beseitigung des Mangels problemlos erfolgen kann.
- a) Beseitigung des Mangels – Lieferung mangelfreier Ware
- b) Minderung – Rücktritt – Schadensersatz
- c) Minderung – Nachlieferung einer mangelfreien Sache
- d) Mangelbeseitigung – Rücktritt
- e) Schadensersatz – Mangelbeseitigung – Minderung
- a) Wenn eine Anfrage erfolgt ist
- b) Wenn die Ware geliefert oder übergeben wurde
- c) Wenn eine Bestellung abgegeben wurde
- d) Wenn beide Partner ihre Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt haben
- e) Wenn Angebot und Bestellung übereinstimmen
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