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Klausuraufgaben Recht

Betrieb
Klausuraufgaben Recht

Für den Augenoptikermeister in der Ausbildung bieten sich keine Falldiskussionen an. Über Mehrfachantwortfragen ist der Stoff sehr exakt zu prüfen.

  • a) Die Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 24 Monaten gerügt werden.
  • b) Die Mängel müssen innerhalb von sechs Wochen gerügt werden.
  • c) Die Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware gerügt werden.
  • d) Die Mängel können jederzeit innerhalb von sechs Monaten gerügt werden.
  • e) Die Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einem Jahr gerügt werden.
  • a) Unverzüglich die Mängel rügen und die Ware zur Verfügung des Lieferers halten
  • b) Ware sofort an den Lieferer zurücksenden
  • c) Unverzüglich die Mängel rügen und die Ware gleichzeitig an den Lieferer zurücksenden
  • d) Mangelhafte Ware innerhalb 24 Monaten zurücksenden
  • e) Mangelhafte Ware 24 Monate aufbewahren
  • a) Nach 2 Jahren
  • b) Nach 3 Jahren
  • c) Nach 5 Jahren
  • d) Nach 10 Jahren
  • e) Nach 30 Jahren
  • a) Die grundsätzlich auf zwei Jahre festgelegte Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen kann vertraglich auch im Verbrauchsgüterkauf verkürzt werden.
  • b) Die grundsätzlich auf drei Jahre festgelegte Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen kann vertraglich nie verkürzt werden.
  • c) Die grundsätzlich auf zwei Jahre festgelegte Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen kann außerhalb eines Verbrauchsgüterkaufs vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
  • d) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fällt auch unter die Regelverjährung von drei Jahren.
  • e) Für Mängelansprüche gelten immer nur die Vorschriften des HGB.
  • a) Die Verjährungsfrist verlängert sich um den bislang abgelaufenen Zeitraum.
  • b) Die Verjährungsfrist wird um ein weiteres Jahr verlängert.
  • c) Der Gläubiger kann nicht mehr auf Erfüllung seines Anspruchs klagen.
  • d) Die Verjährungsfrist verlängert sich automatisch auf die Höchstverjährung.
  • e) Die Verjährungsfrist beginnt von neuem zu laufen.
  • a) 5 Prozent
  • b) 3,62 Prozent
  • c) 8 Prozent
  • d) 8,62 Prozent
  • e) 11,62 Prozent
  • a) Das Eigentum an der Kaufsache muss übertragen werden.
  • b) Die Kaufsache muss übergeben werden.
  • c) Die Kaufsache muss frei von Sachmängeln übergeben werden.
  • d) Die Kaufsache muss frei von Rechtsmängeln übergeben werden.
  • e) Die Kaufsache muss angenommen und bezahlt werden.
  • a) Der Käufer kann zwischen Minderung des Kaufpreises und Nacherfüllung wählen.
  • b) Der Käufer kann sofort das Recht des Rücktritts wählen.
  • c) Der Käufer kann wählen zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Ware.
  • d) Der Käufer kann auf Schadensersatz bestehen, auch wenn er dem Lieferer keine Nachfrist zur Nachbesserung gesetzt hat.
  • e) Der Käufer kann in jedem Fall vom Vertrag zurücktreten, auch wenn eine Beseitigung des Mangels problemlos erfolgen kann.
  • a) Beseitigung des Mangels – Lieferung mangelfreier Ware
  • b) Minderung – Rücktritt – Schadensersatz
  • c) Minderung – Nachlieferung einer mangelfreien Sache
  • d) Mangelbeseitigung – Rücktritt
  • e) Schadensersatz – Mangelbeseitigung – Minderung
  • a) Wenn eine Anfrage erfolgt ist
  • b) Wenn die Ware geliefert oder übergeben wurde
  • c) Wenn eine Bestellung abgegeben wurde
  • d) Wenn beide Partner ihre Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt haben
  • e) Wenn Angebot und Bestellung übereinstimmen
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