Startseite » News » Betrieb »

Keine Angst vor großen Tieren

Dr. Eckhard Roth, Düsseldorf
Keine Angst vor großen Tieren

Den Augenarzt und Augenoptiker Eckhard Roth aus Düsseldorf müssten Sie inzwischen kennen. Wir haben schon über ihn berichtet. Vielleicht kann man ihn streitbar nennen. Er ist für Gerechtigkeit im Leben, auch im Berufsleben. Gerade kam ihm wieder etwas in die Quere.

„Wir haben mit Fielmann gar kein Problem. Sie sind auf der gleichen Straße wie wir und die Leute, die dort arbeiten, sind nett, das muss man sagen. Wir wollen mit ihnen auch keinen Ärger, aber… “ Was stört nun Eckhard Roth? Fielmann arbeitet bekanntermaßen mit der HanseMerkur Versicherung zusammen. Bei Kauf einer Fielmann-Fassung wird gleichzeitig der Abschluss einer Brillenversicherung mit angeboten. Das heißt, Kunden können einen Vertrag abschließen, der ihnen eine Brille zum Nulltarif sowie einen Versicherungsschutz bietet. Gedacht ist das Konzept als exklusive Vereinbarung zwischen Fielmann und HanseMerkur.

Dann kam der Tag, als ein Kunde mit seiner kaputten Fassung den Laden von Eckhard Roth betrat. Er hatte die Fassung bei Fielmann zusammen mit der Brillenversicherung erworben. Roth reparierte die Fassung, der Kunde reichte die Rechnung der HansMerkur ein. Die lehnte eine Bezahlung ab, da alleiniger Partner der HanseMerkur für diese Leistung Fielmann sei. Der Kunde klagte – unterstützt natürlich von Dr. Eckard Roth.
In der Klageschrift ist u.a. zu lesen (HanseMerkur im folgenden ‚die Beklagte‘ genannt):
„…Die Aushöhlung des Vertrages ist hier bereits in dem Umstand begründet, dass durch die Fokussierung des Ersatzes auf die Unternehmung Fielmann die Beklagte von ihrer grundsätzlichen Verpflichtung de facto vollständig entlastet wird. Wird die Reparatur durch die Unternehmung Fielmann durchgeführt, so entstehen dem Versicherungsnehmer keine Aufwendungen, deren Ersatz er von der Beklagten verlangen kann. Aufwendungen werden dem Versicherungsnehmer nicht in Rechnung gestellt…Infolge der Verflechtung zwischen der Beklagten und Fielmann ist davon auszugehen, dass eine Fakturierung unter den Beteiligten vollständig unterbleibt. So betrachtet stellt sich die Existenz der Beklagten als wirtschaftliche Aktivität der Unternehmung Fielmann dar. Die Beklagte dient letztendlich dazu, trotz veränderter Modalitäten der Krankenkassen eine Brille ‚zum Nulltarif‘ anzubieten…“
Auch auf die Benachteiligung des Klägers wurde eingegangen: „…Es muss dem Versicherungsnehmer möglich sein, gegebenenfalls unter Kostenbeschränkung, Ersatz eines ihm genehmen Vertragspartners zu erhalten, soll sinnhaft von Versicherungsschutz gesprochen werden…“
Die Klage wurde eingereicht, man war gespannt, was passieren würde. „Vor Gericht weiß man das ja nie“, meint Eckhard Roth. „Es hätte ja auch sein können, dass der Richter anderer Meinung ist. Das hat die Gegenseite auf jeden Fall nicht abgewartet, hat sofort ein Schreiben geschickt des Inhalts, dass sie alle Kosten übernehmen für das Gericht, die anwaltliche Beratung, für sämtliche Kosten. Sie haben gebeten, die Klage zurückzunehmen, sobald das Geld gutgeschrieben werde, damit nicht für eine Vertretung beim Güte- und Verhandlungstermin gesorgt werden müsse. Die müssen gedacht haben, wir zahlen das einfach mal, dann versickert das. Wenn sie ein Urteil kassiert hätten und hätten bezahlen müssen, ist das schon eine andere Größenordnung“.
Warum haben wir Ihnen die Geschichte erzählt? Damit Sie keine Angst vor großen Tieren haben und sich vielleicht einmal mit dem ZVA zusammen setzen und die Frage grundsätzlich klären lassen. Denn das gäbe ein neues Betätigungsfeld für Ihre Kompetenz, meint Dr. Roth: „Wenn es wirklich so ist, dass die das bezahlen müssen, dann muss man meiner Meinung nach auch darauf aufmerksam machen, dass der Kunde rein juristisch seine Forderung auch an den Augenoptiker abtreten kann, der sich dann das Geld von der HanseMerkur wieder holt“.
Ulla Schmidt
Aktuelles Heft


ao-info-Service

Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der ao-info-Service? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:













Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum ao-info-Service freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des ao-info-Service.
AGB
datenschutz-online@konradin.de