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Grundlagen der Buchführung (VI)

Betriebswirtschaft für Augenoptiker (12)
Grundlagen der Buchführung (VI)

Zum Abschluss der Folgen Grundlagen der Buchungstechnik wird aus der Thematik der Abschlussbuchungen die zeitliche Jahresabgrenzung besprochen. Danach sind Prüfungs- und Klausurfragen zur bisherigen Thematik dargestellt.

Zeitliche Jahresabgrenzung
Zum Abschluss der Thematik Buchungstechnik, die für weitere Fragen der nun beginnenden Thematik Jahresabschlussanalyse notwendig sind, soll der Bereich zeitliche Jahresabgrenzung im Rahmen der Abschlussbuchungen besprochen werden.

Nach dem HGB ist es notwendig, den Erfolg eines Unternehmens exakt für ein Geschäftsjahr zu ermitteln. Das bedeutet unter anderem, dass alle Aufwendungen und Erträge in der Abrechnungsperiode erfasst werden müssen, in der sie entstanden sind und der sie damit wirtschaftlich zuzurechnen sind. (Abb.1) Abzugrenzen sind demnach am Jahresende geldliche Vorgänge (Geldeinnahmen und Geldausgaben), deren dazugehörige Aufwendungen und Erträge nicht dem gleichen Wirtschaftsjahr zuzurechnen sind.
Nicht zur zeitlichen Jahresabgrenzung gehören die Fälle, wenn im alten Jahre eine ordentliche Rechnung gestellt wurde und das Zahlungsziel in das neue Jahr reicht. Hierzu werden die Beträge auf den entsprechenden Erfolgskonten gebucht und lösen in der GUV entsprechende Steuereffekte aus. Ebenso muss die Umsatzsteuer abgeführt oder kann die Vorsteuer in Ansatz gebracht werden. Für alle anderen Fälle müssen entsprechende Buchungen auf den Konten der Rechnungsabgrenzung getätigt werden. Davon sind folgenden Konten/Bilanzpositionen betroffen.
  • Rückstellungen
  • Sonstige Forderungen
  • Sonstige Verbindlichkeiten
  • Aktive Rechnungsabgrenzung
  • Passive Rechnungsabgrenzung
Konten der Rechnungsabgrenzung
Im Rahmen der Buchführung werden den Erträgen einer Periode die zugehörigen Aufwendungen dieser Periode gegenübergestellt, um den Periodenerfolg zu ermitteln. (Abb.2) Damit das Ergebnis nicht verzerrt wird, müssen periodenübergreifende Erfolgsvorgänge abgegrenzt werden.
Erfolgt die Zahlung nach der Erfolgswirksamkeit, muss eine antizipative Rechnungsabgrenzung vorgenommen werden. Die künftige Zahlung wird durch eine Verbuchung im alten Geschäftsjahr vorweggenommen und als „Sonstige Forderungen“ und als „Sonstige Verbindlichkeiten“ gebucht. Im neuen Geschäftsjahr wird bei Zahlung des Gesamtbetrages der Bilanzposten wieder aufgelöst und der Anteil des neuen Jahres in die Erfolgsrechnung übernommen. Beispiel für einen derartigen Sachverhalt sind:
  • Mietzahlungen, die erst im kommenden Geschäftsjahr zu zahlen sind, obwohl der Mietgegenstand bereits im alten Geschäftsjahr genutzt wird. Durch die Rechnungsabgrenzung geht der Anteil der künftigen Zahlung, der dem laufenden Geschäftsjahr zuzuordnen ist, in die Erfolgsrechnung des alten Jahres ein und wird dort als Aufwand bzw. Ertrag steuerwirksam. Der Liquiditätseffekt (Zahlung) liegt erst im neuen Jahr
  • Zinsen, Provisionen und andere Aufwendungen gehören in das alte Wirtschaftsjahr und sind erst mit im neuen Jahr fällig.
Ausgaben oder Einnahmen im laufenden Geschäftsjahr, die für Aufwendungen oder Erträge nach dem Bilanzstichtag getätigt werden, sind als Posten der Rechnungsabgrenzung zu erfassen. Zu unterscheiden sind Aktive und Passive Posten der Rechnungsabgrenzung (§250 HGB). Das Konto Aktive Rechnungsabgrenzung (aRAP) sammelt alle Aufwendungen, die im alten Jahr im voraus bezahlt werden, aber erst im neuen Geschäftsjahr als Aufwand gebucht werden dürfen. Das Konto Passive Rechnungsabgrenzung (pRAP)sammelt die Erträge, die erst im neuen Geschäftsjahr als Ertrag gebucht werden dürfen. Posten der Rechnungsabgrenzung sind als transitorische Posten vergleichbar mit Leistungsverbindlichkeiten, die schon bezahlt sind. Die Rechnungsabgrenzung kann natürlich auch schon direkt bei der Erfassung der Ausgabe oder Einnahme vorgenommen werden. Daher wird der Teil des Aufwandes, der im laufenden Geschäftsjahr nicht als Aufwand gebucht werden darf, unmittelbar auf dem Konto Aktive Rechnungsabgrenzung gebucht
Posten der Rechnungsabgrenzung dienen somit der zeitlichen Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen. Sie verhindern, dass Aufwendungen und Erträge, die einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, in die GUV-Rechnung des Abrechnungszeitraumes eingehen. Betriebswirtschaftlich begründet sind die Vorauszahlungen aus liquiditätspolitischen Überlegungen des Unternehmers. Die Posten der Rechnungsabgrenzung (RAP) sind nach Wiedereröffnung im neuen Jahr erfolgswirksam aufzulösen.
Waren die abzugrenzenden Erfolge mit Umsatzsteuer belastet, sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Fälligkeit der Umsatzsteuer und die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer für die zeitraumgerechte Zuordnung entscheidend. Wird also im alten Jahr in einer Rechnung die Vorsteuer für eine Lieferung oder Leistung des neuen Geschäftsjahres ausgewiesen, ist der Abzug dieser Vorsteuer erst im neuen Geschäftsjahr zulässig, wenn die Lieferung oder Leistung ausgeführt wird. Folglich ist für diese Fälle die am Bilanzstichtag noch nicht verrechenbare Vorsteuer getrennt als Sonstige Forderung zu erfassen.
Rückstellungen bilden einen künftigen Aufwand des Unternehmens, bei dem die genaue Höhe oder der Fälligkeitstermin unbekannt ist. Sie sind aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht zu bilden, wenn konkrete Tatsachen darauf hinweisen, dass mit einer Inanspruchnahme fest zu rechnen ist.
Ebenso wie die antizipative Rechnungsabgrenzung dienen auch Rückstellungen der periodengerechten Abgrenzung von Vorfällen, bei denen eine Zahlung noch nicht erfolgt ist. Der Unterschied zu einer passiven antizipativen Rechnungsabgrenzung, aber auch zu Verbindlichkeiten, ist die Ungewissheit bezüglich Höhe und Fälligkeit, die eine Abschätzung erforderlich macht. Rückstellungen dürfen nur für die folgenden Zwecke gebildet werden, die im HGB aufgeführt sind:
Nach § 249 HGB müssen (Passivierungspflicht) sie gebildet werden für:
  • ungewisse Verbindlichkeiten (Pensionsverpflichtungen, Garantieverpflichtungen,
  • zu erwartende Steuernachveranlagungen und Prozesskosten, Jahresabschlusskosten),
  • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die in den ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres, oder Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
  • Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (Kulanzleistungen).
Außerdem dürfen (Passivierungswahlrecht) Rückstellungen gebildet werden für:
  • Instandhaltungsaufwendungen, die nach Ablauf der Frist von drei Monaten nachgeholt werden
  • andere Aufwendungen, die dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind, in ihrer Eigenart genau umschrieben sind, am Abschlusstag wahrscheinlich oder sicher, hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts aber unbestimmt sind.
Bei der Bildung der Rückstellung wird der benötigte Betrag dem entsprechenden Aufwandskonto belastet. Hierdurch wird der zurückgestellte Betrag in der Erfolgsrechnung des laufenden Jahres berücksichtigt, obgleich keine Geldmittel in dieser Höhe aus der Unternehmung abgeflossen sind. Der Unternehmer kann somit den Steuereffekt nutzen.
Eine Rückstellung ist aufzulösen, wenn der Grund für ihre Bildung weggefallen ist und damit der angenommene Aufwand und die geschätzte Schuld nicht entstehen, wenn die Schuld der Höhe nach feststeht und bezahlt wird.
Die Auflösung einer Rückstellung im neuen Jahr erfolgt über ein Finanzkonto (Bank, Kasse). Wurde die Rückstellung zu niedrig angesetzt, wird der Restbetrag als „periodenfremder betrieblicher Aufwand verbucht, bei einer Überdeckung entsteht ein „periodenfremder betrieblicher Ertrag“.
  • 1. Die drei Monatszinsen für die Monate Dezember bis Februar von 1500,- Euro werden erst am 1.3 des neuen Jahres bezahlt. Buchung am 31.12 des alten Jahres,
  • 2. Buchung am 1.3.des neuen Jahres
  • 3. Wir erhalten die Dezembermiete und die Januarmiete erst am 1.2. des neuen Jahres. Buchung am 31.12 des alten Jahres.
  • 4. Überweisung des Gesamtbetrages am 1.2. des neuen Jahres.
  • 5. Die Versicherungsbeiträge werden am 1.11. für ein Jahr im voraus überwiesen. Der Betrag, der das neue Jahr betrifft muss abgegrenzt werden.
  • 6. Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzung im neuen Jahr.
  • 7. Der Unternehmer erhält die Zinsen für ein Mitarbeiterdarlehen für ein Jahr im voraus.Buchung am 1.10.
  • 8. Die passive Rechnungsabgrenzung wird aufgelöst.
  • 9. Aufgrund eines Schadensfalles erhalten wir einen Kostenvoranschlag von c 10 000. Die Durchführung erfolgt erst im neuen Jahr.
  • 10. a) Die Rückstellung wird aufgelöst! Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt c 8 000 zuzüglich Umsatzsteuer.b) Die Rückstellung wird aufgelöst! Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt c 13 000 zuzüglich Umsatzsteuer.c) Die Rückstellung wird aufgelöst! Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt c 10 000 zuzüglich Umsatzsteuer.d) Die Rückstellung wird aufgelöst! Die Reparatur wird nicht durchgeführt.
Bernhard Schwenk
Buchungstechniken
  • 1. Warenverkauf von Fassungen an einen Optikerkollegen auf Ziel. Nettowert C 5000,00
  • 2. Wir erhalten Banküberweisung vom Kunden C 986,00(Die AR ist noch nicht gebucht worden!)
  • 3. Unser Bankkonto wurde belastet mit C 2000,00 für die Tilgung eines Darlehens und C 850,00 für laufende Zinszahlung
  • 4. KL-Kunde zahlt Jahrespauschale an der Kasse bar C 754,00
  • 5. Wir überweisen Miete für die Büroräume netto C 2000,00 + USt.
  • 6. Wir überweisen fällige EReines Fassungslieferanten C 13 400,00
  • 7. Abbuchung der Telefonrechnung vom Postgirokonto brutto C 487,20
  • 8. Wir überweisen die Einkommensteuervorauszahlung C 2350,00.
  • 9. Der Kauf eines betrieblich und privat genutzten PKW (Nettokaufpreis 30.000,00 C).
  • 10. Ein nachträglicher Preisnachlass (Mängelrüge) von 20 Prozent wird gebucht.
  • 11. Der Restbetrag von der Rechnung (9/10 ) wird unter Abzug von 3%Skonto gebucht..
  • 12. Wareneinkauf auf Ziel Listenpreis C 50.000,00, Sofortrabatt 30 Prozent.
  • 13. Unternehmer kauft neuen Drucker Barzahlungspreis C 440,80
  • 14. Eine 400 C -Aushilfe wird gebucht.
  • 15. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft wird gebucht.
  • 16. Kauf von Büromaterial auf Ziel Nettowert 340,00 C
  • 17. Finanzamt erstattet Vorsteuerüberhang C 4500,00
  • 18. Banküberweisung der Gewerbesteuer C 800,00 und der privaten Kfz-Steuer C 455,00
  • 19. Der Unternehmer entnimmt Ware für private Zwecke Nettowert C 740,00
  • 20. Ware im Wert von C 15000,00 wird durch Wasserschaden unbrauchbar.
  • 21. Unternehmer bringt Kfz in die Firma ein (Teilwert C 43.000,00)
Situationsaufgaben mit Fragen
Eigenkapital am Beginn des Jahres C 60 000,00
Eigenkapital am Ende des Jahres ƒ 90 000,00
Privatentnahmen C 110 000,00
Privateinlagen C 20 000,00
Wie hoch war der Gewinn / Verlust im Wirtschaftsjahr?
Eine Meisterin erhält einen Bruttolohn von C 2 700,00. Verbuchen Sie die komplette Lohnbuchung (Vorschuss / Auszahlung und Überweisungen an die entsprechenden Stellen) mit den jeweiligen Beträgen, wenn folgende Angaben berücksichtigt werden müssen.
  • Verrechneter Vorschuss C 200,00 (Gesamter Betrag C 600,00 )
  • Sie nutzt ein Geschäftsauto Neuwert C 30 900,00. Die Kilometer von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte betragen km 50.
  • Sie spart monatlich vermögenswirksam C 40,00. Der Arbeitgeber übernimmt 50 Prozent.
  • Als Abzüge sind für die Lohnsteuer C 680,00 und die SV C 670,00 zu berücksichtigen.
Eine Maschine steht am Ende des 3. Nutzungsjahres mit C 9216,00 in der Bilanz und wurde degressiv mit 20 Prozent abgeschrieben.
  • a) Wie hoch war der Anschaffungswert?
  • b) Wie hoch ist der gesamte Abschreibungsverlust in Prozent?
Welchen maximalen Abschreibungsbetrag kann man in der GuV für das Wirtschaftsjahr 2004 ansetzen, wenn man den maximalen Steuereffekt für dieses Jahr erzielen will. Berechnen Sie jeweils den Betrag und geben Sie eine Begründung in Stichpunkten an!
  • Am 01.08.2004 kaufen Sie einen Schleifautomaten (Barzahlungspreis C 20 880,00). Die lineare AfA beträgt laut Steuertabelle acht Jahre.
  • Sie kaufen 5 Anpasstische zum Rechnungspreis von C 2 262,00 (Bei linearer AfA würde die Nutzungsdauer 10 Jahre betragen)
  • Sie kaufen im März des Wirtschaftsjahr 2004 einen PKW Nettopreis C 50 000,00 der auch privat genutzt wird (5 Jahre Nutzung).
Erklären Sie in Stichworten ohne Angabe von Buchungssätzen das System der Warenkonten in der Buchführung eines Augenoptikerbetriebes. Gehen Sie auch auf das System der Unterkonten ein.
Mehrfachantworten
1. Welche der folgenden Aussagen treffen auf den Begriff
„Vorsteuerüberhang“ zu?
  • a) Bei einem Vorsteuerüberhang werden Vorsteuerbeträge, die aus dem vorangegangenen Voranmeldungszeitraum stammen, in den laufenden Voranmeldungszeitraum mit einbezogen.
  • b) Bei einem Vorsteuerüberhang ist die Summe der Vorsteuerbeträge kleiner als die Summe der Umsatzsteuerbeträge.
  • c) Bei einem Vorsteuerüberhang ist die Summe der Umsatzsteuerbeträge kleiner als die Summe der Vorsteuerbeträge.
  • d) Bei einem Vorsteuerüberhang erstattet das Finanzamt die überschüssigen Vorsteuern.
  • e) Der Vorsteuerüberhang muss am Jahresende durch eine Zahlung an das Finanzamt beglichen werden.
2. Wie werden Aufwendungen, die das alte Geschäftsjahr betreffen, aber nicht in ihrer genauen Höhe und Fälligkeit feststehen, in der
Bilanz ausgewiesen?
  • a) Als Sonstige Verbindlichkeiten
  • b) Als Sonstige Forderungen
  • c) Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten
  • d) Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
  • e) Als Rückstellungen
3. Wie wirkt sich die Bildung von sonstigen Verbindlichkeiten im
Rahmen der zeitlichen Abgrenzung auf die Erfolgsrechnung des
alten Jahres aus?
  • a) Der Ertrag wird erhöht.
  • b) Der Ertrag wird vermindert.
  • c) Der Aufwand wird erhöht.
  • d) Der Aufwand wird vermindert.
  • e) Die Erfolgsrechnung bleibt unverändert.
4. Was versteht man unter dem Begriff „Vorsteuer“?
  • a) die von uns an den Lieferer gezahlte Umsatzsteuer.
  • b) eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
  • c) der auf den Ausgangsrechnungen genannte Umsatzsteuerbetrag.
  • d) die Umsatzsteuer der Verkaufserlöse.
  • e) die Umsatzsteuer des Vorjahres.
5. Geringwertige Wirtschaftsgüter
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