Definiert man einen Brillenauftrag als einen Auftrag mit mindestens einem Paar Gläser (bereinigt um
0 Euro-Aufträge/Reklamationen), dann ergibt sich für das Jahr 2018 ein Anteil kompletter Brillenverkäufe
(eine Fassung mit zwei Gläsern) von 75,9 Prozent.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass fast ein Viertel aller Brillenaufträge wiederverglaste
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