Der GKV-Spitzenverband bestimmt gemäß § 36 Absatz 1 SGB V Hilfsmittel, für die Festbeträge festgesetzt werden. Voraussichtlich zum 1. Oktober 2021 treten neue Festbeträge für Sehhilfen in Kraft. Neben den einzelnen Inhalten, die besser auf die Festbeträge abgestimmt werden müssen, zeigt sich die VDCO äußerst unzufrieden mit den neuen
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