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Sozialgerichte stützen Augenoptiker

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Sozialgerichte stützen Augenoptiker

Die Position des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) zum strittigen Abrechnungsstichtag 2003/04 ist durch zwei Urteile bestätigt worden. Damit tragen die Gerichte der Auffassung Rechnung, dass auch im Jahr 2003 in Auftrag gegebene, aber erst Anfang 2004 ausgelieferte Brillen mit den Krankenkassen abgerechnet werden können.

Kein Gericht in den Musterprozessen ist bisher der Einschätzung der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Bundesversicherungsamtes gefolgt, nach der Kassenleistungen nur dann noch gewährt werden können, wenn die Brille dem Kunden bis spätestens zum 31. Dezember 2003 auch übergeben worden ist. Vielmehr bestätigten die Sozialgerichte in Dortmund und Hildesheim den Anspruch auf Zahlung des Festbetrages für Brillengläser, die 2003 beim Augenoptiker in Auftrag gegeben worden waren, jedoch erst 2004 an den Kunden abgegeben werden konnten.
Aufgrund des zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) hatten sich viele Verbraucher im alten Jahr noch neue Brillengläser verordnen lassen, für die ihnen 2003 ein Krankenkassenzuschuss zustand. Die Vielzahl der Aufträge konnten von Augenoptikern und Glasindustrie zum Teil nicht mehr in 2003 abgearbeitet werden, so dass sich die Abgabe der Brille verzögerte. Einige Krankenkassen weigern sich bis heute, die Festbeträge zu erstatten, obwohl viele Krankenkassen die Ansprüche bereits anerkannt haben.
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