Mit der seit dem 1. April geltenden Neuregelung im Niedriglohnbereich eröffnen sich für mittelständische Betriebe neue Perspektiven. Arbeitgeber zahlen für Verdienste bis 400 Euro pauschal 25 Prozent Abgaben. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt keine Rolle mehr. Genauso gibt es keine Grenze mehr für den Stundenlohn.
Insgesamt wurde
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