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Milliardenklage in Karlsruhe

Binder Optik
Milliardenklage in Karlsruhe

Milliardenklage in Karlsruhe
Von links: Im Rahmen einer Pressekonferenz stellten Horst Lenk, Präsident des Einzelhandelverbandes (EHV) Baden-Württemberg, Landeswirtschaftsminister Ernst Pfister, EHV-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann und Dr. Helmut Baur die Klage, deren Gründe und die allgemeinen Aussichten im baden-württembergischen Handel vor.
Die Binder Optik AG mit ihrem Vorstandsvorsitzenden Dr. Helmut Baur zieht mit Unterstützung des Einzelhandelsverbandes Baden-Württemberg mit einer Milliardenklage vors Bundesverfassungsgericht. Ziel ist die Senkung der Lohnnebenkosten – und im Visier haben die Kläger den Eingliederungsbeitrag.

Diesen Eingliederungsbeitrag führt die Bundesagentur für Arbeit an den Haushalt des Bundes ab. Zur Zeit sind das rund fünf Milliarden Euro jährlich. Mit dieser Summe werden Langzeitarbeitslose und schwer Vermittelbare, die dem Arbeitsmarkt nur sehr bedingt überhaupt zur Verfügung stehen oder standen, gefördert. Ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, sagen die Kläger, denn alle Kosten für ALG-II-Bezieher müssen aus Steuergeldern finanziert werden und eben nicht aus den von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleisteten Beiträgen. Diese Beiträge sind ausschließlich für Bezieher des Arbeitslosengeldes I gedacht.

„Es handelt sich um zweckgebundene Mittel, die der Staat nicht für andere Dinge verwenden darf“, stellt Dr. Baur klar und ist mit dieser Ansicht nicht alleine. Ähnliche Beschwerden und Klagen anderer Unternehmen und auch von Arbeitnehmern sind inzwischen eingereicht worden und warten auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Das kann ein bisschen dauern, wie alle Beteiligten wissen, was sie jedoch nicht einmal ansatzweise zögern lässt.
Wie breit die Front gegen die Praxis der Bundesregierung ist, beweist die Tatsache, dass auch die Gewerkschaften die zumeist von Arbeitgebern geführten Klagen stützen. Klar, denn letztlich würden alle, die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung leisten, entlastet. Bei einer Abschaffung des Eingliederungsbeitrages könnte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um etwa 0,5 Prozent gesenkt werden. ™
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