Startseite » News » Branche & Köpfe »

Konkurrenz belebt das Geschäft?!

Hilfsmittelversorgung
Konkurrenz belebt das Geschäft?!

Konkurrenz belebt das Geschäft?!
Anmerkungen zur zukünftigen Hilfsmittelversorgung aus der Sicht von Margaret Reinhardt

Wenn ich mir die vom Gesetzgeber verabschiedete zukünftige Hilfsmittelversorgung ansehe, dann bekomme ich, offen gesagt, „solch einen Hals“. Meiner Meinung nach wird es wieder mal für die Betroffenen heißen, dass Sie am Ende die Zeche, pardon – die Hilfsmittel – zahlen müssen.

Jeder von uns kennt die Vorteile des Handels und der kleinen Preise – die Marktwirtschaft hat schließlich auch ihre Vorteile. Auch Sie freuen sich über jeden gesparten Euro und kaufen sicherlich nicht in Laden A ein, wenn Sie das Produkt in Laden B preiswerter erwerben können. Nicht umsonst heißt es „Konkurrenz belebt das Geschäft!“
So dachten hoffentlich auch die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium, und ich unterstelle den Damen und Herren mal edle „Sparmotive“, als sie das GKV-Wettbewerbsstärkungsge-setz (GKV-WSG) als neue Vergabepraxis bei Hilfsmitteln einführten. Leider ist das, was sich auf dem Hilfsmittelsektor abzeichnet und ab 2009 verbindlich Praxis wird, wieder mal „gut gemeint – aber nur Flickwerk“. Da können sich die Gerichte heute schon beim Gesetzgeber bedanken, denn bei Ihnen wird dann die endgültige Klärung liegen.
Die Details zur neuen Versorgungspraxis sind Ihnen sicherlich inzwischen gut bekannt. Einige Punkte möchte ich hier kritisch unter die Lupe nehmen.
Massive Einschränkung der Wahlfreiheit
Zukünftig wird von der Krankenkasse vorgeschrieben, welcher Vertragspartner uns mit dem entsprechenden Hilfsmittel versorgen wird. Diese erfolgt im Regelfall nur noch über so genannte „Vertragspartner“, die in der Regel in Ausschreibungsverfahren ermittelt werden. Konkret wird das wohl so sein, dass der preiswerteste Anbieter den Zuschlag bekommt und sich bis zur nächsten Ausschreibung als Monopolist für dieses Hilfsmittel betrachten darf!
Die Krankenkassen sind zwar verpflichtet, ihre Versicherten über ihre Vertragspartner sowie über die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge zu informieren, bisher ist aber noch wenig über Ausschreibungen, Vertragspartner und die Vertragsinhalte bekannt. Gründe dafür sind wohl die vielen rechtlichen Unklarheiten, die durch die Gesetzesänderung entstanden sind. So ist beispielsweise nicht geklärt, ob die Ausschreibungen nach Europarecht gestaltet werden müssen. Wenn das der Fall wäre, dann würden u. a. die Ausnahmen bei „berechtigten Interessen der Versicherten“ gar nicht mehr gelten.
Dabei sollen lt. Gesetz die notwendige Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche Dienstleistungen nicht außer Acht gelassen werden. Wenn sich der Markt allein über den Preis regeln soll, dann wird der Ausschreibungssieger zwangsläufig an einigen Stellen sparen müssen und das werden genau diese zeit- und personalintensiven Bereiche „Beratung und Dienstleistung“ sein.
Für eine „wohnortnahe“ Versorgung, die schon mal zwischen 50 und 100 km um den Wohnort liegen kann, sind sicher speziell ältere sehbehinderte Menschen gerne bereit, ihre Mobilität unter Beweis zu stellen. Leben sie in einem Flächen-Bundesland, ist diese Gruppe ja weite Wege gewohnt. Außerdem können Sie so gleichzeitig ihre Alltagskompetenzen auf dem Gebiet der Mobilität vertiefend trainieren, was dann zukünftig dann den Mobilitätstrainer einspart. Neu-Betroffene und gerade Senioren werden von dieser Möglichkeit echt begeistert sein!!!
Keine hinreichende Berücksichtigung der Anpassungs-, Beratungs- und Reparaturleistung
Fragen Sie einen Low Vision Optiker, welchen Zeitaufwand er für die Komplettversorgung eines Sehbehinderten einkalkuliert, so bekommen Sie Zeitangaben von sechs bis acht Stunden genannt (vom Erstkontakt über die Beantragung bis hin zur Anpassung und meist doppelter Endkontrolle); aus meiner eigenen Erfahrungen beurteilt sicherlich eine realistische Einschätzung am unteren Level. Leider findet dieser Sachverhalt in dem GKV-WSG keine adäquate Berücksichtigung. Unklar ist weiterhin, was als Dienstleistungsanteil der Hilfsmittel gilt. Es ist auch nicht erkennbar, wie dieser gemessen wird, vergleichbar gemacht und in Preisen ausgedrückt wird.
Damit wird es für die Optiker zukünftig wirtschaftlich noch uninteressanter, die Versorgung Sehbehinderter anzubieten. Auch die bisherigen spezialisierten Optiker werden ihrer Geschäftsgrundlage beraubt; diese Sparte wird sich für sie künftig kaum noch lohnen. Das flächendeckende, engmaschige Versorgungsnetz, aufgebaut in den letzten 15 Jahren zum Wohle der Betroffenen, wird wieder zerreißen – die Leidtragenden werden die engagierten Optiker sein, denen es nicht allein rein um das „Geld verdienen“ geht und die bisher mit großem Idealismus und Engagement gearbeitet haben. Von den Betroffenen wollten wir besser nicht sprechen. Hoffentlich verfügen die Sehbehinderten dann über einen Augenarzt, der in diese Bresche springt und der nicht nur verordnet, sondern auch kompetent berät und die entsprechende Palette der Hilfsmittel in der Praxis zum Ausprobieren bereithält.
Was kann die Gruppe/der Einzelne tun?
Letztendlich haben wir nur zwei Möglichkeiten: Entweder wir legen die Hände in den Schoß, beugen unser Haupt und nehmen gottgegeben alles so hin, wie es vom Gesetzgeber beschlossen wurde und umgesetzt wird – getreu dem Motto, es ist ja doch nichts zu ändern.
Oder wir schauen, zusammen mit den anderen Verbänden, genau hin, legen den Finger in die Wunde (sprich – benennen die Schwachstellen und Unzulänglichkeiten) und agieren im Rahmen unserer Möglichkeiten. Wir können kontrollieren, dass bei Ausschreibungen auch der Beratungs- und Qualitätsaspekte mit berücksichtigt werden. Wir können bei der Krankenkasse einfordern, mit dem für uns optimalen Hilfsmittel(n) versorgt zu werden und dies auch nachkontrollieren zu lassen. Und wir können z.B. bei der Hilfsmitteltagung während der RehaCare teilnehmen. Als einzelne/r können Sie sicherlich wenig ausrichten, aber über Ihre örtliche Untergliederung, den Landesverband in einem Netzwerk mit anderen Sehbehindertenorganisationen oder Behindertenverbänden können wir schon mehr erreichen.
Ich persönlich habe mich nicht die letzten anderthalb Jahre mit dem Thema befasst, dass ich nun die Hände in den Schoß lege…und ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung – damit der Wettbewerb zu fairen Bedingungen und nicht auf dem Rücken der Sehbehinderten und der spezialisierten Optiker ausgetragen wird.
Deshalb mein Appell an die Betroffenen: Geben Sie uns (den Verbänden) Rückmeldungen, wie die Versorgung bei Ihnen durchgeführt wurde. Welche Veränderungen zur bisherigen Praxis stellen Sie fest? Gab es Verbesserungen oder Verschlechterungen? Nur wenn wir konkret Fälle benennen können, haben wir auch die Möglichkeit, Nachbesserungen einzufordern.
Fazit:
Mit dem GKV-WSG wurde uns ein wichtiges Recht aus der Hand genommen: das Recht als Versicherten, den Anbieter des Hilfsmittels selbst aussuchen zu können. Damit liegt das Gesetz in Widerspruch zu dem oft eingeforderten Gedanken der Selbstbestimmung der Betroffenen und der Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes des Leistungserbringers. Das war kein abstraktes, formales Recht, sondern eine Möglichkeit der Qualitätskontrolle, die der Einzelne in einem für ihn immer unübersichtlicher werdenden Markt von Hersteller, Handel und Kostenträger hatte. Dieser Wirrwarr bei der Hilfsmittelversorgung wird verstärkt durch den Medizinischen Dienst der Kassen mit seinen willkürlichen, nicht selten gesetzeswidrigen Entscheidungen und durch den übergesetzlichen Gemeinsamen Bundesausschuss.
Die verantwortlichen Gesundheitspolitiker haben aber scheinbar Erfolg: Die anteiligen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der medizinischen Hilfsmittel sinken weiter. So machen diese 2006 nur noch 3,2 Prozent der Gesamtausgaben aus. Vorläufige Ergebnisse des ersten Vierteljahres 2007 zeigen einen weiteren Rückgang der Leistungen. Im Vergleich zum ersten Quartal 2006 sank der Anteil der Hilfsmittelleistungen an den Gesamtausgaben der Krankenkassen im ersten Quartal 2007 um rund 2 Prozent. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit. Zahlen aus 2006 und 2007 nur vorläufig).
Aber dieser Erfolg trügt und ist nur von kurzer Dauer. Die Zahlen spiegeln den Rückgang der Versorgungsleistung in Deutschland nüchtern wider. Für die betroffenen Menschen sind damit sinkende Beratungsleistung verbunden und letztlich eine Verschlechterung der Versorgungs- und Lebensqualität.
Und wenn die Zentralisation einen gewissen Grad erreicht hat, dann kommt ganz schnell der Zeitpunkt, wo die großen Hersteller und Hilfsmittelhändler die Bedingungen diktieren und der gesamte Hilfsmittelmarkt ins Visier von Finanzspekulanten gerät. Dann sind nicht nur die Versicherten die Verlierer, sondern auch die gesetzlichen Krankenkassen.
Konkurrenz belebt nicht immer das Geschäft!
Aktuelles Heft


ao-info-Service

Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der ao-info-Service? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:













Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum ao-info-Service freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des ao-info-Service.
AGB
datenschutz-online@konradin.de