OBE – mittelständischer Zulieferer der Optikindustrie – hat in erster Instanz ein seit 2001 anhängiges Patentverletzungsverfahren gegen die chinesische Firma Kanghua Glasses vor einem Pekinger Gericht gewonnen.
In der Sache ging es um ein Verfahrenspatent zur Herstellung von Brillenfederscharnieren, das von Kanghua Glasses verletzt wurde. Nach etlichen Prozessverzögerungen hat das Gericht vor einigen Monaten eine Beweisaufnahme in den Produktionsstätten von Kanghua Glasses vorgenommen.
Dabei konnte die Verletzungshandlung bestätigt werden. Auch nach der Beweisaufnahme kam es wider Erwarten zu Verzögerungen. Erst im Februar 2006 wurde ein Urteil zugestellt, das jedoch die Rechtsauffassung von OBE bestätigt hat: Kanghua Glasses wurde als Patentverletzerin verurteilt.
Die Bestandskraft des Patents in China wurde bereits im Vorfeld anerkannt.
Die deutsche Politik (MdB Fuchtel) und der Leiter der Wirtschaftsabteilung der Deutschen Botschaft Lauk in Peking haben die Bedeutung der Situation erkannt und durch ihre Kontakte auf den Fall aufmerksam gemacht.
Zahlreiche Unternehmen sind mit der Produktpiraterie aus China konfrontiert. In der ohnehin schwierigen Patentsituation in China sind Verfahrenspatente schwer durchzusetzen. Der Schutz von Herstellungs-Know-how ist jedoch besonders wichtig für Unternehmen, die eigene Produktionskapazitäten in China aufbauen oder Herstellungstechnologie in den wichtigen chinesischen Markt exportieren wollen. Das Urteil ist deshalb ein positives Zeichen speziell für viele mittelständische Unternehmen, die in China aktiv sind. OBE erhofft sich damit, dass eine wichtige Quelle für Nachahmungen versiegt ist. OBE geht auch davon aus, dass das Urteil eine Signalwirkung für westliche Abnehmer von Nachahmungsprodukten aus China hat, da OBE weltweit zahlreiche Patente hat, die durch den Import von Nachahmungen aus China verletzt werden.
OBE stellt mit den Originalprodukten die Marktversorgung in dem Produktsegment auf jeden Fall sicher.
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