Am 11. und 12 März 2017 lud der ZVA zur Mitgliederversammlung in das Kongresszentrum nach Dortmund ein. Natürlich stand im Vordergrund das Thema Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz. ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod gab in seinem Bericht zur aktuellen Situation Informationen zum BGH-Urteil über den Verbot der Aussage „Optikerqualität“ für Internetanbieter. Er mahnte gleichzeitig aber auch die Kolleginnen und Kollegen mit den Worten: „Messt auch alles, was zu messen ist, das unterscheidet uns vom Internet“. Weiteres Thema war der Zusammenschluss von Essilor und Luxottica. Hat die Augenoptik von dem neuen „Riesen“ ein flächendeckendes Filialnetz zu befürchten? Bei einer Umfrage der Kolleginnen und Kollegen kam heraus, dass es mehr Angst vor den Herstellern gibt als vor dem Internethandel oder den bestehenden Filialisten. Anfang April soll das neue Heil- und Hilsmittelgesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Das Gesetz befindet sich nach der Anhörung der Verbände und Leistungserbringer am 30.11.2016, bei dem auch der ZVA durch den Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel vertreten wurde, in der nicht öffentlichen Phase der Anpassung durch diese Änderungsanträge. Was Anfang April als Gesetz in Kraft tritt, ist daher in vielen Bereichen noch Spekulation. Klar ist, das Versicherte über 18 Jahren ab einer Myopie oder Hyperopie ≥ 6,25 dpt. oder einem Astigmatismus ≥ 4,25 dpt. Zuschüsse zu Brillengläsern erhalten werden. Weniger klar ist, ob die Verordnung vom Augenarzt kommen muss.
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